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27.11.2012 | 09:43 | Geschützte geographische Angabe 

Aischgründer Karpfen erhält EU-Gütesiegel

Brüssel - Der Aischgründer Karpfen kann sich seit Montag offiziell mit der Bezeichnung "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) schmücken.

Karpfen
(c) proplanta
Mit seiner heutigen Aufnahme in das EU-Qualitätsregister kann der Karpfen aus dem mittelfränkischen Gebiet Aischgrund nun das EU-Gütesiegel tragen, das für hochwertige Qualität und landwirtschaftliche Erzeugnisse aus einem bestimmten Herkunftsgebiet steht. Damit will die EU traditionelle Erzeugnisse und Spezialtäten vor Nachahmung schützen. Der Aischgrund ist seit jeher für seine Teiche und Fischzucht bekannt. Eine besondere Spezialität aus der Region ist der Aischgründer Spiegelkarpfen, den die EU jetzt mit ihrem Qualitätssiegel gewürdigt hat.

Mehr als 1000 Produkte tragen EU-weit die drei verschiedenen EU-Gütesiegel. Drei Produktionsstufen sind dafür erforderlich: Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung muss in einem Herkunftsgebiet erfolgen. Bei der "geschützten geographischen Angabe" muss mindestens eine Phase des Produktionsprozesses in dem Gebiet erfolgen, während das für ihre Herstellung verwendete Rohmaterial aus einer anderen Region stammen kann.

Die Gütezeichen "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung), "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) und "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der EU im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. (eu-aktuell)
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