Das hat der Kreis Bad Segeberg am Freitagabend mitgeteilt. In der Presse sei berichtet worden, dass die Herausgabe der Gutachten verweigert werde.
Landrätin Jutta Hartwieg habe nun klargestellt, dass selbstverständlich alle Kreistagsabgeordneten auf Verlangen einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die drei Gutachten im Rahmen ihres kommunalverfassungsrechtlichen Kontrollrechts hätten.
Die Kreistagsabgeordneten seien bereits darüber informiert worden, dass sie die Unterlagen im Büro der Landrätin einsehen könnten, heißt es in der Erklärung des Kreises weiter. Der Schlachthof ist seit Wochen gesperrt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts der
Tierquälerei und des Verstoßes gegen Hygienevorschriften. (dpa/lno)