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27.04.2011 | 07:08 | Bienenschutz Niedersachsen 

Arbeitsgruppe "Kompensations- und Grünflächen zum Wohl der Bienen"

Celle - Unter der Federführung des Bieneninstitutes Celle im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ist eine Arbeitsgruppe „Kompensations- und Grünflächen zum Wohle der Bienen" am 06.04.2011 erstmals in Celle zusammengetroffen.

Honigbiene

Ziel war es, den gleichnamigen Entschließungsantrag (Drs. 16/3217) des Niedersächsischen Landtages vom Februar 2011 für die Landesregierung und deren Umsetzungsmöglichkeiten und -potenziale in Form eines Leitfadens zu erarbeiten.

Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass Honig- und Wildbienen, aber auch andere Bestäuber, ein reichhaltigeres und vielfältigeres Blühangebot benötigen. Sie sind bekanntlich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Sicherung und Steigerung von Erträgen in der Landwirtschaft unverzichtbar. Hierzu hat der Niedersächsische Landtag den Entschließungsantrag (Drs. 16/3217) "Kompensations- und Grünflächen zum Wohle der Bienen" im Februar 2011 beschlossen.

Die Landesregierung hat das Ziel, den Entschließungsantrag schnellst möglich umzusetzen. Hierzu wurde seitens des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz eine Arbeitsgruppe (Federführung LAVES Institut für Bienenkunde Celle) eingerichtet. Zukünftig soll, wo immer möglich, noch mehr als bislang schon geschehen, bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder der Verwendung von Ersatzgeld im Sinne der Eingriffsregelung besonders auf Kompensationsmöglichkeiten zugunsten der Honig- und Wildbienen geachtet werden.

Die Arbeitsgruppe, die sich bislang aus Vertretern des NLWKN, des NLStBV, der Landwirtschaftskammer, der Imkerverbände, dem Esteburg Obstbauzentrum Jork, den Kommunen mit derzeitiger Gewichtung auf die Stadt Celle und dem LAVES Bieneninstitut Celle zusammensetzt, war sich nach dem ersten gemeinsamen Treffen einig, dass

  • man die bestehenden Initiativen und Programme hierin bündeln muss, um etwaige Ergänzungen ausloten zu können,

  • ausgehend von dem Rahmen, den die Beschlussempfehlung des Niedersächsischen Landtages (Drs. 16/3217) vorgibt, darüber hinaus auch Potentiale im Bewirtschaftungs- und Managementbereich gesehen werden, die ebenso zielführend sein können,

  • eine frühzeitige Einbindung der Akteure/Verbände aus den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege, Landwirtschaft, Jäger etc. erfolgen soll, nachdem die Handlungsfelder vom Arbeitskreis abgestimmt wurden,

  • der Arbeitskreis offen für weitere Institutionen ist,

  • man die Aktivitäten bereits während der Erarbeitungsphase durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit nach außen transportieren will. (laves)
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