(c) proplanta Dies sieht ein Gesetzentwurf von Agrarminister Horst Seehofer (CSU) für eine Art «Tierschutz-TÜV» vor. Damit sollten nur noch tiergerechte und serienmäßige Käfige und Ställe in Verkehr gebracht werden, teilte der Bundestag am Mittwoch in Berlin mit. Offen ist, ob es zu einer Neuregelung kommt. Der Bund hatte im vergangenen Jahr die Einführung neuer Legehennenkäfige beschlossen, die nur etwas größer als die bisherigen sind. Dagegen legte Rheinland-Pfalz Verfassungsklage ein.
Eine Legehenne hatte zuvor mit 550 Quadratzentimetern eine Fläche von weniger als einem DIN-A-4-Blatt zur Verfügung. Seit 2006 soll der Platz pro Henne mit bis zu 900 Quadratzentimetern etwa so groß wie eineinhalb Blätter sein. Bis Ende 2008 gilt aber eine Übergangsfrist. Erst dann soll das bisher schon geplante Verbot von Käfigbatterien gelten. Die Einführung der neuen Hühnerkäfige war auf massive Kritik von Tierschützern gestoßen, weil sie die Käfige noch immer nicht für artgerecht halten. Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck hält die Regelung für verfassungswidrig.
Das Bundesagrarministerium wartet zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab. «Es muss gewartet werden, was das Normenkontrollverfahren ergibt», sagte eine Ministeriumssprecherin. Die Bundesregierung hält wie die Geflügelwirtschaft die Käfige für artgerecht und für eine Verbesserung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1999 in einem Urteil verlangt, Legehennen müssten ihre Grundbedürfnisse erfüllen können. Der Bundesrat fordert seit 2006 ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenkäfige, weil sich die neuen Käfige unterschiedlich auf die Tiergesundheit auswirken könnten.
Die Agrarminister der Union halten es angesichts der Verfassungsklage für sinnlos, nationale Standards wie einen «Tierschutz-TÜV» einzurichten. Sie warnen vor der Gefahr einer Abwanderung von Züchtern ins Ausland. (dpa)
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