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03.11.2013 | 01:50 | Tierversuche 2012 

Erstmals über 3 Millionen Versuchstiere eingesetzt

Berlin - Im vergangenen Jahr ist die Zahl der für Tierversuche eingesetzten Tiere weiter gestiegen.

Tierversuche 2012
(c) proplanta
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, wurden 3,1 Millionen Tiere im Jahr 2012 dafür verwendet, das sind 6 % mehr als 2011. Darunter waren den Angaben zufolge 1,57 Millionen Wirbeltiere in klassischen Tierversuchen und weitere 1,51 Millionen für andere wissenschaftliche Zwecke eingesetzte Tiere, die nach dem Tierschutzgesetz in der 2012 geltenden Fassung nicht als Tierversuche einzustufen waren. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke getötet wurden, ohne dass zuvor ein Eingriff an ihnen vorgenommen wurde.

Organe oder Zellmaterial von solchen Tieren werden unter anderem für Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch verwendet. Bei diesen Tieren ist seit mehreren Jahren ein zahlenmäßiger Anstieg festzustellen. Ein weiterer Verwendungszweck ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung unter anderem von Tierpflegern.

Tierschützer zeigten sich enttäuscht über den Anstieg. Der Tierschutzbund unterstellte der Bundesregierung „sträfliche Untätigkeit“ und bemängelte insbesondere den gestiegenen Einsatz von gentechnisch veränderten Tieren. Ein „strammes Programm zur Reduktion der Tierversuche“ forderte der Bundesverband der Tierversuchsgegner.

Keine Menschenaffen



Laut Ministeriumsstatistik waren mehr als 87 % der eingesetzten Versuchstiere Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten. Fische hatten einen Anteil von 5 %, Vögel von 2 % und Kaninchen von 3 %. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Der Erforschung von Erkrankungen von Menschen oder Tieren dienten im vergangenen Jahr insgesamt 1,6 Millionen der 3,1 Millionen Tiere.

Für die biologische Grundlagenforschung sowie bei der Herstellung beziehungsweise Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten stieg die Zahl der Versuchstiere.

Rückgänge gab es dagegen beim Einsatz von Tieren für toxikologische Untersuchungen oder andere Sicherheitsprüfungen sowie bei den zur Erforschung und Entwicklung von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin eingesetzten Tieren.

Tierversuche dürfen in Deutschland den Angaben zufolge grundsätzlich nur an Wirbeltieren durchgeführt werden, die speziell für solche Zwecke gezüchtet wurden. Ausnahmen gelten für bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere und Fische. Dagegen sind Tierversuche generell verboten zur Entwicklung von Waffen, Munition, Tabakerzeugnissen, Waschmitteln und Kosmetika. (AgE)
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