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17.02.2011 | 08:01 | Lebensmittelsicherheit 

EU-Kommission drängt Spanien zur Einhaltung der EU-Richtlinie über unerwünschte Stoffe in Tierfutter

Brüssel - Die Europäische Kommission hat Spanien aufgefordert, die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte unerwünschte Stoffe in Tierfutter (2009/141/EG) zu übermitteln.

Futtergetreide
(c) proplanta
In dieser Richtlinie werden insbesondere Höchstwerte für unerwünschte Stoffe festgesetzt, um so die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten und das Verbrauchervertrauen zu erhalten. Spanien muss also seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Die Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, so kann sie Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Spanien hat keine nationalen Vorschriften mitgeteilt, mit denen die Richtlinie 2009/141/EG (Höchstgehalte an bestimmten unerwünschten Stoffen in Tierfutter) umgesetzt würde. „Unerwünschte Stoffe“ sind Stoffe oder Erzeugnisse, die eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt darstellen.

Die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt sind der Europäischen Kommission ein besonderes Anliegen. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin Vertrauen in die Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln haben, dürfen bestimmte Stoffe in Tierfutter gar nicht oder nur in begrenzten Mengen verwendet werden. Eine der zentralen Voraussetzungen für einen gesunden und hochwertigen Nutztierbestand ist geeignetes Qualitätsfutter. Regeln für sicheres Tierfutter tragen dazu bei, dass die Produzenten in der EU ihre Wettbewerbsposition verbessern und dass die Verbraucher sichere und gute Lebensmittel kaufen können.

Mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an Spanien hat die Kommission letztes Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingeleitet. In der nun von der Kommission übermittelten „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ wird das Land formell aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten Maßnahmen zur Einhaltung des EU-Rechts zu ergreifen. Kommt Spanien dieser Aufforderung nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.


Hintergrund

Die Richtlinie 2009/141/EG regelt die Höchstgehalte an Schwermetallen (wie Arsen), bestimmten Pestiziden und botanischen Verunreinigungen in Tierfutter. Ziel ist es, dass Lebens- und Futtermittel EU-weit sicher bleiben. Die Mitgliedstaaten hätten die Richtlinie 2009/141/EG bis zum 1. Juli 2010 umsetzen müssen, was Spanien jedoch versäumte. (EU)
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