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Der Vorschlag berücksichtigt sowohl die Selbstverpflichtung der Mitgliedstaaten von 2006, die Fangmengen bei bestimmten Beständen während einer Übergangsphase von vier Jahren auf Null zu reduzieren, als auch aktuelle wissenschaftliche Gutachten, die bestätigen, dass sich viele Tiefseebestände in einem schlechten biologischen Zustand befinden. Die Kommission hat außerdem versucht, die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für diejenigen Bestände, die nur geringfügig befischt werden, dem tatsächlichen Fischereiaufwand anzupassen. Die Kommission engagiert sich dafür, dass gefährdete Tiefseebestände nach dem Vorsorgeprinzip bewirtschaftet werden.
Der für maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige EU-Kommissar sagte hierzu: „Die Kommission ist fest entschlossen, dafür zu sorgen, dass die EU ihren Verpflichtungen nachkommt. Wir haben 2006 angefangen, die Fangmengen für die besonders gefährdeten Bestände zu reduzieren, um sie innerhalb von vier Jahren auf Null herabzusetzen. Diese stufenweise Reduzierung erlaubt es dem Fischereisektor, die erforderliche Anpassung und Neuausrichtung vorzunehmen.
Das Vorsorgeprinzip ist bei diesen Fischereien besonders wichtig, weil Tiefseefische lange leben und erst spät mit der Fortpflanzung beginnen. Überall dort, wo wir uns nicht ganz sicher sind, müssen wir dafür sorgen, dass die Fischereien nicht über das derzeitige Niveau hinaus genutzt werden, bis wir uns ein genaues Bild von den wirklichen biologischen Verhältnissen gemacht haben. Dies beinhaltet, dass wir diejenigen TAC, die die tatsächlichen Fangmengen der letzten Jahre deutlich überschreiten, entsprechend anpassen.“
Die Kommission hat in ihrer im Mai vorgelegten jährlichen Absichtserklärung dargelegt, nach welchen Grundsätzen sie die TAC für Tiefseearten vorschlagen wird. Für Bestände wie etwa Grenadierfisch sowie für die meisten Bestände von Roter Fleckbrasse und Schwarzem Degenfisch werden in dem Vorschlag bestimmte Fangmengen empfohlen, wobei für 2009 und 2010 jeweils eine Kürzung um 15 % gegenüber dem Vorjahr vorgesehen ist. Die EU ist fest entschlossen, die Fangmengen für Tiefseehaie und Granatbarsch in vier Jahren auf Null herabzusetzen, sodass für die letzten beiden Jahre entsprechende Reduzierungen vorgeschlagen werden. In bestimmten anderen Fällen werden einmalige erhebliche Reduzierungen der TAC vorgeschlagen, um die Fangbeschränkungen den jeweiligen tatsächlichen Fangmengen der letzten Jahre anzupassen.
Die Kommissionsvorschläge basieren auf den Gutachten des ICES, die vom Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei der Kommission (STECF) geprüft worden sind. Die Vorhaben werden stets mit den zuständigen regionalen Beiräten erörtert, sodass die Wirtschaftsbeteiligten in einer frühren Phase Stellung nehmen können. Es wird davon ausgegangen, dass der Rat auf der für Ende November geplanten Tagung der Fischereiminister eine politische Einigung über die Fangbeschränkungen für Tiefseebestände erzielen wird.