Geflügelpest-Ausbruch im Vogelsbergkreis beschäftigt Gerichte
Müssen Dutzende Eulen und andere Vögel einer privaten Haltung im Vogelsbergkreis getötet werden? Eine Entscheidung darüber dürfte frühestens Ende dieser Woche fallen.
Der Geflügelpest-Ausbruch in einer privaten Vogelhaltung im Vogelsbergkreis beschäftigt nun auch die Gerichte. In der Haltung in Freiensteinau waren 16 Pfauen an der
Tierseuche verendet. Das zuständige Veterinäramt ordnete daraufhin die Tötung mehrerer Dutzend weiterer Vögel aus der privaten Haltung in Freiensteinau an.
Auf Betreiben des Halters setzte das Verwaltungsgericht Gießen die Anordnung zunächst aus. Dagegen wiederum legte die Behörde Beschwerde ein. Die Entscheidung liege nun beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof, erklärte das Regierungspräsidium Gießen am Mittwoch.
Aus Sicht des hessischen Umweltministeriums können für die private Haltung in Freiensteinau keine Ausnahme greifen, denn dafür fehlten die baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen, wie das Ministerium klarstellte. Auch sei diese nicht als eine Einrichtung genehmigt worden, die Vögel zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen halte. Einen entsprechenden Antrag hätten die Halter spätestens drei Monate nach der Inbetriebnahme stellen müssen, was nicht geschehen sei.
Zuvor hatte der Landestierschutzverband Hessen in einem Offenen Brief an das Veterinäramt des Vogelsbergkreises appelliert, eine Quarantäne für die Tiere als Alternative zur Tötung zu prüfen. Nach Verbandsangaben sind von der Tötungsanordnung 46 Eulen, drei Wüstenbussarde sowie 36 andere Vögel betroffen. Die betroffenen Tiere gehörten größtenteils geschützten Arten an. Der Halter habe nun eine quarantänegemäße Unterbringung für die Vögel geschaffen, und Abstriche seien genommen worden.
Dennoch erklärte das Ministerium, oberstes Ziel müsse es sein, den Infektionsherd schnellstmöglich zu beseitigen und einer Weiterverbreitung der
Seuche Einhalt zu gebieten. Zu den Maßnahmen gehöre vor allem die sofortige Tötung aller im Bestand gehaltenen Vögel.
Bei dem Geflügelpest-Ausbruch war der hoch-krankheitserregende Virus-Subtyp
H5N8 nachgewiesen worden. In einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsort muss Geflügel deshalb im Stall bleiben. Auch im benachbarten Wetteraukreis war ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden, in dem sämtliche gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Eine
Übertragung auf den Menschen ist laut Umweltministerium unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden.