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05.11.2020 | 11:32 | Aviäre Influenza 

Geflügelpest in Nutztierhaltung: Erster Fall in dieser Saison

Kiel/Oland - Die Geflügelpest ist in einem kleinem Hühnerhof auf der nordfriesischen Hallig Oland nachgewiesen worden. Das teilte das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium am Donnerstag in Kiel mit.

Geflügelpest in Nutztierhaltung
Erstmals in diesem Herbst ist in Deutschland eine Geflügel-Nutztierhaltung von der Geflügelpest betroffen - eine kleine Hühnerhaltung auf Hallig Oland. Unterdessen breitet sich die Seuche in Schleswig-Holstein unter Wildvögeln weiter aus. (c) proplanta
Es handelt sich laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor, um den ersten bestätigten Geflügelpest-Fall in einer Nutztierhaltung in diesem Herbst in Deutschland.

Laut Ministerium wurde die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, bei einem Huhn des Betriebes auf Oland festgestellt. Es handelt sich um das Virus H5N8. Die betroffene Haltung besteht demnach aus 57 Hühnern, von denen innerhalb kurzer Zeit acht Tiere gestorben seien. Alle Tiere werden gemäß Geflügelpest-Verordnung getötet und entsorgt.

Um den betroffenen Hof sind gemäß der Verordnung sogenannte Restriktionszonen einzurichten. Der Sperrbezirk umfasst mindestens drei Kilometer und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometer um den Ausbruchsbetrieb. Der Sperrbezirk umfasst mindestens drei Kilometer, zudem gibt es ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern.

Dementsprechend umfasst der Sperrbezirk die Hallig Oland und das Beobachtungsgebiet unter anderem Teile der Hallig Langeneß, der Insel Föhr und küstenanliegende Gemeinden des Festlandes. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. So darf lebendes Geflügel nicht weiter transportiert werden.

Unterdessen breitet sich Geflügelpest in Schleswig-Holstein weiter aus. Nachgewiesen wurde es vor allem bei Wildgänsen und -enten, aber auch einem Mäusebussard und einem Turmfalken. Nach bisher insgesamt zwölf Fällen in Dithmarschen und Nordfriesland wurde auch ein Fall im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom FLI bestätigt, wie das Ministerium in Kiel mitteilte. Insgesamt 27 neue Geflügelpest-Fälle seien bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden.

Die vom FLI nachgewiesenen Erreger-Subtypen umfassen laut Ministerium derzeit überwiegend H5N8 und in einem Fall H5N5. «Es gab bisher keine Infektionen mit diesen Geflügelpestviren bei Menschen», teilte eine FLI-Sprecherin am Donnerstag mit.

In Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hat es in diesem Herbst bereits Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln gegeben. «Der aktuelle Fall zeigt, wie schnell das Virus auf Hausgeflügelhaltungen bei dem derzeit hohen Infektionsdruck in der Umwelt übergreifen kann», sagte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne).

Er appelliere an alle Geflügelhalter, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Tiere sollten nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, es dürfe kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn Wildvögel dazu Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung komme, müsse für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz zählte 590 weitere verendete Wildvögel an der Westküste. Der Minister will mit den bislang von der Geflügelpest betroffenen Kreisen das weitere Vorgehen beraten. In Husum wollten Landrat, Nationalparkverwaltung und Veterinäramt am Donnerstagnachmittag über den Stand in Nordfriesland informieren.

Rund 1:000 verendete Wildvögel waren in den vergangenen Tagen in Nordfriesland entdeckt worden. Angesichts der großen Zahl sei es naheliegend, dass viele Tiere Opfer der Geflügelpest seien, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Laborergebnisse stünden noch aus.

In Nordfriesland und Dithmarschen wurden bereits Aufstallungsgebote für Hausgeflügel und weitere Maßnahmen angeordnet. Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und Tauben sind verboten. Erhöhte Biosicherheitsanforderungen, insbesondere auch zur Fütterung und zum Tränken von Geflügel, gelten ebenfalls.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Sie kann bei Hausgeflügel mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen verlaufen. Das FLI hatte Anfang Oktober erklärt, mit dem Herbstzug der Vögel sei ein hohes Risiko für das Einschleppen hochansteckender Vogelgrippe-Viren nach Deutschland zu erwarten. Auf ihrem Zug etwa von Sibirien in den Süden machen viele Wildvögel unter anderem in Schleswig-Holstein einen Zwischenstopp und nutzen die Nahrungsmöglichkeiten.

Zuletzt hatte es einen Geflügelpest-Ausbruch in einer Hausgeflügelhaltung in Schleswig-Holstein im März 2018 gegeben. Die Geflügelpest-Epidemie von November 2016 bis Frühjahr 2017 war die schlimmste Tierseuchenwelle dieser Art in Deutschland seit Jahrzehnten. Mehr als 900:000 Tiere mussten bundesweit gekeult werden, allein in Schleswig-Holstein etwa 65:000.
dpa
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