(c) proplanta Wie das Verwaltungsgericht in Schwerin am Mittwoch mitteilte, wird die Klage (AZ: 2 A 27/09) gegen den Landkreis am 17. Januar verhandelt.
Die Gemeinde hatte der Mastanlage für 1.499 Tiere ihre Zustimmung verwehrt. Sie konnte dennoch gebaut werden, weil der Kreis «unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens» die Errichtung des Stalls genehmigt habe.
Laut Gericht moniert die Gemeinde eine zu knapp bemessene Anhörungsfrist und führt zudem Naturschutzgründe an, die gegen die Genehmigung sprechen würden. Der Stall liege in einem EU-Vogelschutzgebiet und nehme Kranichen Nahrungsflächen, hieß es. (dpa/mv)
|
|