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22.01.2021 | 05:58 | Langstreckentransport 

Gericht lehnt Beschwerde wegen Rindertransports ab

München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Beschwerde des Umweltministeriums wegen eines Rindertransports nach Kasachstan abgelehnt.

Langstreckentransport
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Von Bayern über Ungarn nach Kasachstan: Einen solchen Tiertransport wollte ein Veterinär in Miesbach wegen Tierwohl-Bedenken verhindern und verweigerte die Erlaubnis. Trotz Rückendeckung des Umweltministeriums kann die Lieferung nun aber stattfinden. (c) proplanta
«Der Transport kann stattfinden», sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Ein Amtsveterinär des Landkreises Miesbach hatte sich zuvor geweigert, für die für Donnerstag geplante Ausfuhr von 31 trächtigen Kühen eine Erlaubnis zu erteilen. Zunächst hatte die «Süddeutsche Zeitung» berichtet.

Der Transporteur klagte vor dem Münchner Verwaltungsgericht erfolgreich auf die Ausstellung der Papiere, woraufhin das Umweltministerium beim VGH Beschwerde gegen die Entscheidung einlegte. Kasachstan steht auf einer Liste von 18 Drittstaaten, bei denen das Ministerium erhebliche Zweifel hat, dass auf Exporten dorthin die Tierschutzvorgaben eingehalten werden.

Nach Auffassung des VGH führt eine 30-tägige Quarantäne in Ungarn aber dazu, dass es sich bei der konkreten Lieferung um zwei separate Transporte handelt. Dementsprechend liege es nach geltender Rechtslage an den Behörden in Ungarn, über die weitere Abwicklung zu entscheiden.

«Die heutige Entscheidung zeigt: Die rechtliche Situation ist unbefriedigend», sagte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Donnerstag. «Wir haben alles getan, um im Vollzug derartige Transporte zu unterbinden. Jetzt ist der Gesetzgeber in Brüssel und Berlin gefordert.»

Er werde sich auf Bundesebene dafür einsetzen, Schlupflöcher für Tiertransporte in bestimmte Drittländer zu schließen, betonte Glauber. «Wir brauchen eine EU-weite Regelung, um berechtigte Tierschutzinteressen durchzusetzen.» Dafür müssten aber alle Bundesländer mitziehen, so Glauber. «Es ist nicht hinnehmbar, dass die klare bayerische Linie zum Tierschutz bei langen Tiertransporten einfach umgangen werden kann.»
dpa/lby
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