Sie enthält 388 Einzelfuttermittel und ist für Landwirte, Mischfutterhersteller sowie die Auditoren von Qualitätssicherungssystemen das Nachschlagwerk für die Tierernährung.
Die Positivliste leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Futter- und Lebensmittelsicherheit. Systempartner wie
QS Qualität und Sicherheit GmbH sowie QM Milch dürfen nur solche Einzelfuttermittel verwenden, die in der jeweils aktuellen Positivliste geführt sind. In über 95 Prozent der in Deutschland hergestellten Mischfuttermittel werden nur Rohstoffe nach der deutschen Positivliste eingesetzt.
In die Neuauflage wurden 19 Einzelfuttermittel neu aufgenommen sowie 38 Änderungen bei bereits gelisteten Einzelfuttermitteln eingearbeitet. Dies ist ein deutlicher Beleg dafür, dass die deutsche Positivliste für Einzelfuttermittel-Innovationen des Futtermittelmarktes offen gegenübersteht und kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Das bei vielen in der Positivliste gelisteten Einzelfuttermitteln geforderte Datenblatt gibt Auskunft über relevante Daten zum Herstellungsprozess, insbesondere zu "kritischen Kontrollpunkten", zur Verwendung von Hilfsstoffen der Verarbeitung und zu Analysendaten. Die für das jeweilige Futtermittel geltenden Vorgaben sollten Landwirte unbedingt von ihrem Lieferanten einfordern und abgleichen.
Die Normenkommission ist ein Gremium von Fachleuten aus Wissenschaft und den beteiligten Wirtschaftszweigen. Der Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft ist ein Zusammenschluss aus dem Deutschen
Bauernverband (DBV), der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), dem Deutschen
Raiffeisenverband (
DRV) und dem Verband der Landwirtschaftskammern (VLK). Antragsformulare für die Neuaufnahme eines Einzelfuttermittels in die Positivliste können Hersteller bei der Fachstelle der Normenkommission bei der
DLG abrufen.
Die aktuelle Positivliste ist im Internet auf der Homepage des
DBV www.bauernverband.de/futtermittel abrufbar.