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28.10.2020 | 12:11 | Langstreckentransporte 
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NRW verbietet Tiertransporte nach Syrien

Münster - Im Zusammenhang mit umstrittenen Langstreckentransporten von Tieren nach Syrien hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen einem Antragsteller aus Essen eine Abfuhr erteilt.

Tiertransporte nach Syrien
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OVG NRW verbietet einem Antragsteller Langstreckentransporte von Tieren nach Syrien. (c) proplanta
Der Antragsteller habe keinen Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit. Das OVG schloss sich damit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus der Vorinstanz an, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. (Az.: 17 B 1148/20, nicht anfechtbarer Beschluss vom 22.10.2020).

Der Mann hatte gegenüber den Behörden angegeben, in den Jahren 2017 bis 2018 als Käufer von Tieren, darunter auch trächtigen Rindern, und als Vermittler von Transporten von Niedersachsen nach Syrien mit Umsätzen in Millionenhöhe beteiligt gewesen zu sein.

Dem 17. Senat des OVG aber fehlten dafür hinreichende Belege. Der Essener behauptet, nach Ausschreibungen für die Tierlieferungen durch den syrischen Staat aktiv geworden zu sein. Die Ablehnung begründete das Gericht mit dem Fehlen eines Geschäftskonzeptes und des Fachwissens. Auch konnte der Mann nicht darlegen, wie die Tiere bei dem Transport durch Drittländer versorgt werden sollten. Auch habe der Kläger nicht erklären können, wie er EU-Vorgaben für Langstrecken-Tiertransporte einhalten wolle. Das OVG weist in einer Mitteilung darauf hin, dass das Land Niedersachsen im Juli 2020 bis auf Weiteres vergleichbare Transporte in Drittländer untersagt habe.

Kritik übte das OVG an der NRW-Landesregierung. Laut Medienberichten seien auch in NRW vom Landwirtschaftsministerium per Erlass diese Transporte verboten worden. Wiederholten Bitten des Senats um Übersendung des Erlasses sei das nordrhein-westfälische Ministerium nicht nachgekommen, heißt es in der Mitteilung.
dpa/lnw
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Kommentare 
maximilian schrieb am 28.10.2020 18:50 Uhrzustimmen(8) widersprechen(4)
Die Verwaltung versucht nicht nur, sondern sie untersagt in gesetzmäßigerweise Langzeittransporte in Drittländer, wenn die Bestimmungen der VO (EU) 1/2005 nicht eingehalten werden.
Vorbildlich in Bayern.
RA Dr. Christian Halm schrieb am 28.10.2020 16:47 Uhrzustimmen(5) widersprechen(3)
leider stimmt die etwas reißerische Überschrift nicht überein mit dem Inhalt der Entscheidung.
In der Entscheidung des OVG geht es nicht um Tiertransporte nach Syrien, sondern um eine Niederlassungserlaubnis bzw. die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis eines in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen.
Das Gericht hat sich nicht mit der Rechtmäßigkeit der Verwaltungspraxis auseinandergesetzt, die zur Zeit versucht Landstreckentransporte im Drittländer zu untersagen.

RA Dr. Christian Halm
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