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18.01.2013 | 17:43 | Tierschutz 

Robbenhandelsverbot rückt in greifbare Nähe

Luxemburg / Brüssel - Schlechte Aussichten für Robbenjäger: Eine Gutachterin empfiehlt dem obersten EU-Gericht, eine Klage gegen das Handelsverbot für Robbenprodukte in Europa abzuweisen.

Seehund
(c) proplanta
Das teilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag mit (Rechtssache C-583/11 P).

Der Handel mit Robbenprodukten ist laut einem EU-Gesetz aus dem Jahr 2009 verboten. Erlaubt sind aber zum Beispiel Erzeugnisse aus traditioneller Robbenjagd zum Lebensunterhalt. Eine Klage gegen das Verbot hatten kanadische Inuit sowie Hersteller und Händler beim EU-Gericht in erster Instanz verloren.

Die Gutachterin Juliane Kokott empfiehlt dem Gerichtshof, die Klage nun endgültig abzuweisen. Denn gegen ein gemeinsam von Europaparlament und EU-Staaten beschlossenes Gesetz sollten Bürger oder Unternehmen ihrer Ansicht nach nicht grundsätzlich klagen können. Wenn sie persönlich von den Folgen solcher Gesetze betroffen sind, können Bürger oder Unternehmen bereits heute dagegen vor Gericht ziehen.

Meistens halten sich die Luxemburger Richter an die Empfehlung ihrer Gutachter, der sogenannten Generalanwälte. Ein abschließendes Urteil im aktuellen Fall wird in einigen Monaten erwartet. (dpa)
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