"Dass wir mit dieser Meinung nicht allein sind, spiegelt sich in der Vielzahl der Änderungsanträge wider, die seitens der Länder in den
Bundesrat eingebracht wurden", betont er am 25. Oktober zu einem entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke im Schweriner Landtag. "Dazu gehören auch solche Anträge, die darauf ausgerichtet waren, die Effektivität des Vollzuges zu verbessern."
Er wehrte sich jedoch gegen den pauschalen Vorwurf, der Gesetzesvollzug sei nicht ausreichend gewährleistet. Allein im vergangenen Jahr wurden durch die Landkreise über 1.100 reine Tierschutzkontrollen in Betrieben mit Nutztierhaltung durchgeführt.
"Ich glaube, niemand hier zweifelt daran, dass die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Landkreise und kreisfreie Städte dieser verantwortungsvollen Aufgabe in aller Regel nachkommen", sagte Dr. Till Backhaus. "Das dabei bestehende Spannungsfeld zwischen den wünschenswerten Haltungsbedingungen und den tierschutzrechtlich tatsächlich umsetzbaren Möglichkeiten will ich nicht verkennen."
Andererseits ist in kaum einem anderen Rechtsgebiet die Anzahl der letztendlich unberechtigten Anzeigen so groß wie im Bereich des Tierschutzes. Dennoch seien die zuständigen Behörden im Land gehalten, jeder Anzeige nachzugehen.
MV hatte in seinen Anträgen im Bundesrat besonderes Augenmerk darauf gelegt, Eingriffe an Nutztieren einzuschränken. "Dazu hatten wir unter anderem eine strengere Regelung zum Nachweis der Unerlässlichkeit derartiger Eingriffe bei landwirtschaftlichen Nutztieren bis hin zur Untersagung des Haltens solcher Tiere gefordert." Zu diesen Eingriffen zählen das Schnabelkürzen bei Geflügel, Kupieren der Schwänze von Schweinen und Mastrindern oder das Enthornen von Rindern.
Die Landesregierung habe sich in der Koalitionsvereinbarung klar zum Tierschutz positioniert. "Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Überwachung der Einhaltung der Tierschutzvorgaben zu verbessern, Maßnahmen zur Früherkennung von Tierkrankheiten und Tierseuchen zu unterstützen und über den Bundesrat weiter darauf hinzuwirken, dass eine tierartgerechte Haltung für alle landwirtschaftlichen Nutztiere umfassend gewährleistet wird", betonte der Minister.
Zur Früherkennung von Tierkrankheiten und Tierseuchen werden allein im Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) jährlich ca. 700.000 Proben untersucht.
Der Tierschutzbeirat des Landes MV befasst sich derzeit mit der Einführung eines Verbandsklagerechts. "In der letzten Sitzung wurde der Beschluss gefasst, den aktuellen Gesetzesentwurf des Landes Nordrhein-Westfalens rechtlich bewerten zu lassen, um dann zu einem Votum zu kommen", erläuterte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Wirkungsvoller wäre ein bundesweites Gesetz. Die Forderung nach einem öffentlichen Dialog über den Masterplan für die Land- und Ernährungswirtschaft beantwortete der Minister mit dem Hinweis auf das Internetforum seines Ministeriums.
Auf der Seite www.mensch-und-land.de könne sich jeder beteiligen und dort schreiben, was er im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft - auch für den Tierschutz - für richtig und wichtig hält. Über 15.000 Zugriffe zeugen von einem regen Interesse. (PD)