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26.10.2012 | 13:14 | Tierartgerechte Nutztierhaltung 
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Tierschutzgesetz sollte zum Wohle der Nutztiere geändert werden

Schwerin - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist auch nach Ansicht des Landwirtschaftsministers von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, unzureichend.

Nutztierhaltung
(c) proplanta
"Dass wir mit dieser Meinung nicht allein sind, spiegelt sich in der Vielzahl der Änderungsanträge wider, die seitens der Länder in den Bundesrat eingebracht wurden", betont er am 25. Oktober zu einem entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke im Schweriner Landtag. "Dazu gehören auch solche Anträge, die darauf ausgerichtet waren, die Effektivität des Vollzuges zu verbessern."

Er wehrte sich jedoch gegen den pauschalen Vorwurf, der Gesetzesvollzug sei nicht ausreichend gewährleistet. Allein im vergangenen Jahr wurden durch die Landkreise über 1.100 reine Tierschutzkontrollen in Betrieben mit Nutztierhaltung durchgeführt.

"Ich glaube, niemand hier zweifelt daran, dass die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Landkreise und kreisfreie Städte dieser verantwortungsvollen Aufgabe in aller Regel nachkommen", sagte Dr. Till Backhaus. "Das dabei bestehende Spannungsfeld zwischen den wünschenswerten Haltungsbedingungen und den tierschutzrechtlich tatsächlich umsetzbaren Möglichkeiten will ich nicht verkennen."

Andererseits ist in kaum einem anderen Rechtsgebiet die Anzahl der letztendlich unberechtigten Anzeigen so groß wie im Bereich des Tierschutzes. Dennoch seien die zuständigen Behörden im Land gehalten, jeder Anzeige nachzugehen.

MV hatte in seinen Anträgen im Bundesrat besonderes Augenmerk darauf gelegt, Eingriffe an Nutztieren einzuschränken. "Dazu hatten wir unter anderem eine strengere Regelung zum Nachweis der Unerlässlichkeit derartiger Eingriffe bei landwirtschaftlichen Nutztieren bis hin zur Untersagung des Haltens solcher Tiere gefordert." Zu diesen Eingriffen zählen das Schnabelkürzen bei Geflügel, Kupieren der Schwänze von Schweinen und Mastrindern oder das Enthornen von Rindern.

Die Landesregierung habe sich in der Koalitionsvereinbarung klar zum Tierschutz positioniert. "Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Überwachung der Einhaltung der Tierschutzvorgaben zu verbessern, Maßnahmen zur Früherkennung von Tierkrankheiten und Tierseuchen zu unterstützen und über den Bundesrat weiter darauf hinzuwirken, dass eine tierartgerechte Haltung für alle landwirtschaftlichen Nutztiere umfassend gewährleistet wird", betonte der Minister.

Zur Früherkennung von Tierkrankheiten und Tierseuchen werden allein im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) jährlich ca. 700.000 Proben untersucht.

Der Tierschutzbeirat des Landes MV befasst sich derzeit mit der Einführung eines Verbandsklagerechts. "In der letzten Sitzung wurde der Beschluss gefasst, den aktuellen Gesetzesentwurf des Landes Nordrhein-Westfalens rechtlich bewerten zu lassen, um dann zu einem Votum zu kommen", erläuterte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Wirkungsvoller wäre ein bundesweites Gesetz. Die Forderung nach einem öffentlichen Dialog über den Masterplan für die Land- und Ernährungswirtschaft beantwortete der Minister mit dem Hinweis auf das Internetforum seines Ministeriums.

Auf der Seite www.mensch-und-land.de könne sich jeder beteiligen und dort schreiben, was er im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft - auch für den Tierschutz - für richtig und wichtig hält. Über 15.000 Zugriffe zeugen von einem regen Interesse. (PD)
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Kommentare 
Eckard Wendt, AGfaN e.V. schrieb am 28.10.2012 21:03 Uhrzustimmen(72) widersprechen(87)
Werter Herr Dr. Backhaus! Ihre Einsicht kommt reichlich spät. Wie wäre es, wenn Sie in Zukunft die Bedenken der Tierschutzorganisationen ernst nehmen und schneller umsetzen würden, damit besserer Tierschutz möglich ist? Kontrollen der Veterinärämter reichen nicht, wenn es am Willen zur Durchsetzung des Tierschutzes geht. Nur hartes Durchgreifen mit empfindlichen Bußgeldern, Strafen und ggf. auch Tierhaltungsverboten können etwas bewirken, vor allem abschreckend wirken. Setzen Sie sich auch in MV dafür ein, daß Ausnahmen nicht weiter regelhaft genehmigt werden, z. B. das extrem tierquälerische Schnabelkürzen und Abkatschen der Ferkelschwänze!
vip schrieb am 28.10.2012 11:57 Uhrzustimmen(95) widersprechen(95)
Herr Backhaus solte lieber gegen eine Tiermasthaltung sein & mehr sich für richtige Tierhaltung einsetzen ( Weidetiere). Die Masttierhaltung ist nur von uns Menschen künstlich hochgezogen worden. Diese Tiere sehen kein Tageslicht, keine Sonne & können nicht einmal frische Luft atmen. Und deshalb sage ich in diesen Falle auch , es wird das Tierschutzgesetz mit Füßen getreten! Schande.
EPetras schrieb am 26.10.2012 20:51 Uhrzustimmen(67) widersprechen(71)
Herr Backhaus lamentiert, auf Bundesebene mti seinen Anträgen gescheitert zu sein. Das ist in der Tat beklagenswert. doch könnte er druchaus im eigenen Lande den Tieren helfen, indem neue riesige mastställe mit Engstaufstallung nicht so leicht genehmigt werden. So soltle z. B. der Brandschutz stärker berücksichtigt werden, denn immer wieder kommen tausende Tiere qualvoll in solchen Anlagen um. Wenn Herr Backhaus von "unberechtigten Anzeigen" spricht, so mag dies im Bereich der Heimtiere der Fall sein - im Bereich der intensiven Nutztierhaltung jedoch wird regelhaft - besonders im Geflügelbereich das Tierschutzgesetz mit Füßen getreten!
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