Tierschutzorganisationen erhalten KlagerechtSaarbrücken - Drei saarländische Tierschutzorganisationen dürfen ab sofort gegen behördliche Auflagen zum Tierschutz klagen, wenn sie diese für unzureichend halten. |
(c) proplanta Wie das saarländische Umweltministerium am Dienstag mitteilte, erhielten die Organisationen ihre Anerkennungsschreiben für das Recht zur Klage.
«Damit ist im Saarland ein Meilenstein im Bereich Tierschutz gesetzt worden», erklärte Umweltministerin Anke Rehlinger (SPD). Das entsprechende Gesetz hatte der Landtag im Juni verabschiedet.
Bei den Organisationen handelt es sich um den Landesverband Saar des Deutschen Tierschutzbundes, den Verein der Tierschutzgegner Saar - Menschen für Tierrechte sowie die Tierschutzstiftung Saar im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Mit dem Verbandsklagerecht haben die Organisationen die Möglichkeit, gegen behördliche Entscheidungen gerichtlich vorzugehen und sich an Rechts- oder Verwaltungsverfahren zum Tierschutz zu beteiligen. Neben dem Saarland gibt es das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine bislang nur in Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Auch in Rheinland-Pfalz ist es geplant. (dpa/lrs)
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