Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
26.03.2023 | 06:05 | Reform des Tierschutzgesetzes 

Töten von Hühnerembryos: Özdemir will Brütereien mehr Zeit geben

Berlin - Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant eine Lockerung der Vorgaben für das Töten von Embryos in Hühnereiern. Ab 2024 sollte eigentlich eine strengere Regel greifen, die die Tötung bereits ab dem siebten Bruttag verbietet.

Töten von Hühnerembryos
(c) proplanta
Nach einem Bericht vom „Spiegel“ im Internet will das Ressort von Cem Özdemir diese Frist nun auf zwölf Tage verlängern. Damit stünde eine erneute Reform des Tierschutzgesetzes an. Das Ministerium begründet das Vorhaben mit einer neuen wissenschaftlichen Studie, derzufolge Hühnerembryonen bis einschließlich des zwölften Bebrütungstages keine Schmerzen empfinden können.

Erst ab Tag 13 könne ein Schmerzempfinden der Embryonen nicht mehr ausgeschlossen werden. Bislang bestand Unklarheit, ob ein Hühnerembryo vom siebten bis einschließlich des 15. Tages schmerzempfindlich ist. Gesichert war dies erst für die Zeit nach dem 15. Tag. Ein entsprechender Sachstandsbericht soll dem Bundestag - wie vom Gesetz vorgesehen - bis zum 31. März 2023 zugehen.

Die Verlängerung der Tötungsfrist für die Kükenembryos würde den Brütereien ermöglichen, mit den existierenden Methoden der Geschlechtsbestimmung im Ei weiterzumachen. Wenn das Gesetz nicht geändert wird, würde dies die Unternehmen ab 2024 in Schwierigkeiten bringen. Laut dem Aufsichtsratsvorsitzenden der respeggt group, Dr. Ludger Breloh, wird ein praxistaugliches und massenmarktgeeignetes Verfahren der Geschlechtsbestimmung bis einschließlich des sechsten Bruttages auch 2024 nicht zur Verfügung stehen.

Tierschutzbund fordert Totalverbot

Männliche Hühnerküken wurden bis zum 31. Dezember 2021 nach dem Schlüpfen in großer Zahl getötet, weil sie keine Eier legen. Seit dem 1. Januar 2022 ist aber die Tötung von Hühnerküken nach dem Tierschutzgesetz verboten. Allerdings sieht dieses bis zum 31. Dezember 2023 keinerlei Regelung vor, bis zu welchem Tag der insgesamt 21-tägigen Brutzeit eine Geschlechtsbestimmung und das Aussortieren der männlichen Bruteier verbindlich durchzuführen ist.

Bis dahin sind damit sämtliche Eingriffe zur Geschlechtsbestimmung im Brutei beziehungsweise der Embryonen - faktisch bis unmittelbar vor dem Schlupf noch rechtskonform. Unterdessen bekräftigte der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung, im Sinne des Tierschutzes auch das Töten von Kükenembryos grundsätzlich zu verbieten und vielmehr die Umstellung auf Zweinutzungshühner zu fördern. Alle Alternativen stellten den wirtschaftlichen Nutzen über den Tierschutz und verstießen damit gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel „Tierschutz“, beklagte die Organisation.
AgE
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 33 Rinder verendet - Zwei Jahre Bewährung für Landwirt

 Räumungsklage gegen Schlachthof Aschaffenburg Mitte Mai vor Gericht

 Verweste Schweine in Schlachterei: Landkreis erstattet Anzeige

 Verstöße am Schlachthof Aschaffenburg Behörden lange bekannt

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken