(c) proplanta Diese Preisableitung findet vor allem in der sogenannten „arbeitsteiligen Ferkelerzeugung“ Anwendung. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2022/2023 hat die VEZG, auf Basis der aktuellen betriebs- und marktwirtschaftlichen Kalkulationsgrößen, eine modifizierte Ableitungstabelle erstellt, die nunmehr ab dem 01. September 2023 als neue Berechnungsgrundlage dienen wird.
Vor allem aufgrund der hohen Preisvolatilität bei Energieträgern, Futtermitteln sowie dem momentan noch sehr hohen Ferkelpreisniveau wurden geringfügige Anpassung der bisher angewendeten Ableitungstabelle erforderlich. Der 8-Kilo-Ferkelpreis, der von der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften Vieh und Fleisch (VEZG) regelmäßig am Freitag veröffentlicht wird, stellt damit keine Marktnotierung im herkömmlichen Sinne dar. Eine fachliche Begleitung findet durch ein Expertengremium von Vermarktung- und Erzeugungsorganisationen statt.
Problematisch war die Anwendung der Ableitungstabelle in der Vergangenheit vor allem bei sehr niedrigen Ferkelpreisen. Hier war man aufgrund von betriebswirtschaftlichen Grundlagen gezwungen, eine mittlere Verlustzuweisung zwischen den Kettenmitgliedern der „Ferkelerzeugung“ und der „Ferkelaufzucht“ vorzunehmen. Denn bei 25 kg-Grundpreisen unterhalb der Vollkostenschwelle konnte die Ableitungstabelle selbst bei besten biologischen Leistungen keine kostendeckenden 8 kg Preise ermitteln.
Dies war in den wirtschaftlich schwierigen Jahren 2020 bis 2022 der Fall, als es darum ging, durch eine prozentuale Ableitung vom nicht kostendeckenden 25 kg Marktpreis die betriebswirtschaftlichen Verluste beider Kettenglieder möglichst „gerecht“ aufzuteilen bzw. zuzuweisen. Die Marktexperten der VEZG hoffen allerdings, dass trotz kürzlicher Preisrückgänge am Ferkelmarkt diese Situation vorerst nicht wieder auftritt. Mit Blick in die Zukunft und dem Anspruch auf eine marktaktuelle Ableitung, wird es falls erforderlich, zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2024/2025 eine erneute Anpassung der VEZG Ableitungstabelle geben.
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