Der
Erreger H5N8 (Vogelgrippe/Geflügelpest) konnte nachgewiesen werden, teilte das Verbraucherschutzministerium am Mittwochabend mit. Insgesamt 12.000 Puten seien auf Anordnung des Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt worden.
Es sei der fünfte Fall der
Seuche in einem Nutzgeflügelbestand innerhalb weniger Wochen im Lande, hieß es. Das Ministerium appellierte an die
Geflügelhalter, alle
Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Die seit dem 13. Dezember 2020 in den Risikogebieten geltende Stallpflicht müsse konsequent beachtet werden.
Das nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte nach den Angaben, dass es sich beim neuen Fall um das Aviäre
Influenzavirus vom Subtyp H5N8 handelte. Um den
Betrieb wurden nach den Angaben ein
Sperrbezirk im Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet.
Der Geflügelpesterreger H5N8 war Ende Dezember 2020 in einer Kleinsthaltung im Landkreis Spree-Neiße, Ende Januar 2021 bei einem gewerblichen Putenbestand ebenfalls in der Prignitz und Anfang Februar bei zwei Beständen in der Uckermark festgestellt worden. Außerdem wurde das Virus im Herbst und Winter bei mehreren Wildvögeln in Brandenburg nachgewiesen.
Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Sie kann nach Angaben des Ministeriums in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen.