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20.01.2022 | 04:39 | Wolfsmanagement 

Wolfsverordnung in NRW: Tiere vergrämen oder entnehmen?

Düsseldorf - Die NRW-Landesregierung will mit einer neuen Verordnung rechtliche Grundlagen für das Vergrämen und im äußersten Fall den Abschuss von «Problem-Wölfen» im Land schaffen.

Wölfe in NRW
Nach mehr als 40 Rissen von Nutztieren wie Schafen oder Ziegen durch Wölfe allein 2021 plant NRW nun eine Wolfsverordnung. Sie soll das aktive Vertreiben und in Extremfällen sogar den Abschuss der Tiere möglich machen. (c) proplanta
Einen entsprechenden Verordnungsentwurf legte die Landesregierung in dieser Woche vor. «Wenn die Art in Deutschland gesichert ist, darf es kein Tabu mehr sein, die Entnahme auffälliger Wölfe, die viele Nutz- und Haustiere reißen, zu prüfen», erklärte die CDU-Landtagsabgeordnete und umweltpolitische Sprecherin Bianca Winkelmann in einem Landtagsantrag zu dem Thema.

Wölfe sind naturschutzrechtlich streng geschützt. Ihr Abschuss ist trotz zahlreicher Risse von Nutztieren wie Schafen, Ziegen und neuerdings auch Ponys nach bisheriger Einschätzung des NRW-Umweltministeriums nicht möglich.

Die Verordnung soll Ausnahmen von den Schutzvorschriften definieren, heißt es in dem Entwurf von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). Allein 2021 hatte es NRW-weit laut Ministerium mehr als 40 Nutztierrisse gegeben. Inzwischen gibt es vier Wolfsgebiete in Nordrhein-Westfalen in Schermbeck am Niederrhein, in der Senne, der Eifel und im Oberbergischen Land.

Laut dem Entwurf sollen Wölfe «vergrämt» werden dürfen, wenn sie sich Menschen oder bewohnten Gebäuden auf unter 30 Metern Entfernung nähern. «Vergrämen» bedeutet das Vertreiben mit vorübergehenden Schmerzen, im Nachbarbundesland Niedersachsen etwa durch Beschuss mit Gummigeschossen.

Eine Entnahme, also den Abschuss, sieht der Verordnungsentwurf vor, wenn Wölfe Menschen verletzen, ihnen unprovoziert folgen und sich nicht vertreiben lassen oder wenn durch das Auftauchen der Wölfe und die nötigen Vorsorgemaßnahmen ein «ernster wirtschaftlicher Schaden» entstanden ist.

Laut dem CDU/FDP-Landtagsantrag soll künftig das Umweltministerium zentral für die Einzelfallentscheidungen über einen Abschuss zuständig sein. Außerdem müsse die Landesförderung von Schutzmaßnahmen - elektrische Zäune und Hütehunde - auch weiter nicht nur bei Schafen, sondern auch bei Ponys vom Land finanziert werden.

«Wir brauchen ein aktives Wolfsmanagement in NRW», forderte der FDP-Abgeordnete Markus Diekhoff. Die Zahl der Wölfe nehme weiter zu, die Schäden bei Weidetieren seien erheblich.

Vorbild für den NRW-Entwurf ist eine entsprechende Verordnung in Niedersachsen, wie Heinen-Esser vor kurzem gesagt hatte. Im Nachbarland sind bereits vier Tiere auf der Grundlage der Regelung abgeschossen worden; allerdings läuft dort aber auch eine Klage des Nabu gegen die Verordnung.

Wolfsichtungen



dpa/lnw
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