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16.03.2021 | 01:05 | Aviäre Influenza 

Nach Geflügelpest-Fällen: Aufstallungsgebot im Landkreis Börde

Haldensleben - Zum Schutz vor der Geflügelpest muss im Landkreis Börde sämtliches Geflügel bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden.

Aviäre Influenza
Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Börde. (c) proplanta
Es seien Anfang März zwei tote Wildvögel im Landkreis gefunden worden, bei denen die Geflügelpest des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden sei, teilte der Kreis zur Begründung mit. Zuvor habe das Aufstallungsgebot nur für bestimmte Risikogebiete gegolten. Nun müsse sämtliches Geflügel wie Hühner, Fasane, Enten, Gänse und Laufvögel sowie in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten aufgestallt werden. Es soll so sichergestellt werden, dass es zu keinem Kontakt zu Wildvögeln kommt.

Der Landkreis werde stichprobenartig vor Ort kontrollieren, ob die Allgemeinverfügung eingehalten werde, hieß es. Bei Verstößen sei die Kontrolle für den Betroffenen kostenpflichtig. Am 4. März hatte der Landkreis von einer am Bahnhof Dreileben/Drackenstedt tot gefundenen Wildgans berichtet, bei der die hochansteckende Variante des Virus nachgewiesen worden war. Beim zweiten toten Wildvogel habe es sich um einen Silberreiher gehalten, der am 9. März bei Eilsleben gefunden worden sei.
dpa/sa
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