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16.03.2021 | 16:51 | Aviäre Influenza 
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Geflügelpest: Landkreis Kassel ordnet Stallpflicht an

Kassel - Zum Schutz vor der Vogelgrippe dürfen Geflügelhalter in Teilen des Landkreises Kassel ihre Tiere nicht mehr frei laufen lassen.

Stallpflicht Geflügelpest
Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Kassel. (c) proplanta
Stattdessen müssen diese von Freitag an in geschlossenen Ställen oder überdachten Volieren untergebracht werden, teilte der Landkreis am Dienstag mit. Die sogenannte Aufstallungspflicht gelte zunächst allerdings nur für ausgewiesene Risikogebiete für die Geflügelpest.

Dazu zählen nach Angaben des Kreises unter anderem Bereiche an der Fulda in Baunatal-Rengershausen, Fuldabrück-Dennhausen und Dittershausen sowie Bergshausen und Niestetal-Sandershausen, in denen besonders viele Wildvögel brüten. Auch Großbetriebe mit mehr als 1.000 Tieren rund um die Gemarkungen Langenthal, Holzhausen und Mönchehof sind betroffen.

«Das Virus ist in der Wildvogelpopulation bereits weit verbreitet und hoch ansteckend. Hinzu kommt, dass durch den zurzeit stattfindenden Vogelzug zurück in die Brutgebiete eine erhöhte Gefahr der weiteren Verschleppung des Geflügelpestvirus besteht» begründete die Fachbereichsleiterin für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Sabine Kneißl, die Entscheidung.
dpa/lhe
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Kommentare 
Henry schrieb am 24.03.2021 15:49 Uhrzustimmen(8) widersprechen(4)
Jeder Hobbyhühnerhalter wird bestraft wenn er in einem angeblichen Risikogebiet wohnt,300 Tiere /km² die Tiere in den Grossbetrieben sind
aber 100% im Stall(Bodenhaltung) ich muss deshalb meine Tiere unartgerecht halten
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