Stattdessen müssen diese von Freitag an in geschlossenen Ställen oder überdachten Volieren untergebracht werden, teilte der Landkreis am Dienstag mit. Die sogenannte Aufstallungspflicht gelte zunächst allerdings nur für ausgewiesene Risikogebiete für die Geflügelpest.
Dazu zählen nach Angaben des Kreises unter anderem Bereiche an der Fulda in Baunatal-Rengershausen, Fuldabrück-Dennhausen und Dittershausen sowie Bergshausen und Niestetal-Sandershausen, in denen besonders viele Wildvögel brüten. Auch Großbetriebe mit mehr als 1.000 Tieren rund um die Gemarkungen Langenthal, Holzhausen und Mönchehof sind betroffen.
«Das Virus ist in der Wildvogelpopulation bereits weit verbreitet und hoch ansteckend. Hinzu kommt, dass durch den zurzeit stattfindenden Vogelzug zurück in die Brutgebiete eine erhöhte Gefahr der weiteren Verschleppung des Geflügelpestvirus besteht» begründete die Fachbereichsleiterin für
Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Sabine Kneißl, die Entscheidung.