Tilgungskonzept für Schwarzwild in östlicher Schutzzone kann starten - 3-Punkteplan vereinbart - Jäger erhalten Prämien. (c) proplanta
Wie das Ministerium am vergangenen Mittwoch (16.8.) mitteilte, soll so ein weiteres Eindringen von infizierten Wildschweinen aus Polen verhindert werden.
Im östlichen Schutzkorridor soll von Bad Muskau aus, entlang der Grenze zu Polen in Richtung Süden bis nach Zittau, die Wildschweinepopulation bis auf maximal zwei Tiere je 1.000 ha eliminiert werden. Dabei haben die Jagdrevierinhaber in Stufe 1 mindestens acht Wochen Zeit, das Schwarzwild aktiv zu bejagen. Sie erhalten 300 Euro je entnommenem Tier.
Nach einer Überprüfung des verbliebenen Bestands mittels Drohnen kann in Stufe 2 der Jagdrevierinhaber verbliebene Tiere noch entnehmen. Sollten die Inhaber Hilfe bei der Bejagung benötigen oder sich einer aktiven Jagd verweigern, kann im Einzelfall eine vom Freistaat finanzierte Bejagung des Schwarzwilds durch einen Dienstleister erfolgen. Abschließend erhalten die Revierinhaber in Stufe 3 für das dauerhafte Freihalten des Reviers von Wildschweinen eine Flächenprämie.
Hinweise der Jäger aufgegriffen
„Wir sind sehr froh über die Verständigung und die Einigung über diese wichtige Maßnahme der Schweinepestbekämpfung. Die Jägerinnen und Jäger innerhalb des östlichen Schutzkorridors sind die entscheidenden Akteure zur erfolgreichen Umsetzung dieses Konzepts“, erklärte Sozialministerin Petra Köpping.
Die Anmerkungen und Hinweise des Landesjagdverbandes zu dem Tilgungskonzept seien wichtig und würden beachtet. Der Leiter des ASP-Krisenstabes in Sachsen, Sebastian Vogel, hob hervor, dass mit den Prämien für die Schwarzwildverringerung und für das Freihalten der Gebiete „attraktive Anreize für die Jägerschaft“ gesetzt wurden.
Der Vizepräsident des Landesjagdverbandes Sachsen, Wilhelm Bernstein, zeigte sich zufrieden darüber, dass durch den Austausch „die betroffenen Zonen auf das notwendige Maß begrenzt“ und mit Hinweisen zur praktischen Umsetzung des Konzeptes „besondere Härten für die betroffenen Jagdausübungsberechtigten vermieden werden konnten“.