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21.11.2021 | 11:48 | Aviäre Influenza 

Geflügelpest: Stallpflicht in den Kreisen Paderborn und Soest

Delbrück - Nach mehreren Fällen von Geflügelpest dürfen Hühner, Enten, Gänse und Co. in den Kreisen Paderborn und Soest von Züchtern nicht mehr ins Freie gelassen werden.

Geflügelpest Kreis Paderborn
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest ziehen die betroffenen Kreise die Notbremse. Hühner, Enten, Gänse und Co. dürfen dort vorläufig nur noch in Ställen und Volieren gehalten werden, um die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. (c) proplanta
Wie die Kreisverwaltung Paderborn am Samstag mitteilte, erließ das Kreisveterinäramt eine «Aufstallpflicht» für sämtliches Geflügel. Das bedeutet, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssen. Den gleichen Schritt kündigte am Sonntag der Kreis Soest an.

Dort wurde in einem Geflügelbetrieb in Lippstadt-Dedinghausen die Geflügelpest bei Puten bestätigt. Rund 8.600 erkrankte Putenhähne und 8.000 Putenküken müssen deshalb vorsorglich getötet werden.

Der Geflügelpesterreger ist hochansteckend und kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln, aber auch indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel oder Kleidung übertragen werden. Bei einer Infektion können innerhalb weniger Tage alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Kaltes und nasses Wetter begünstigt die Verbreitung des Virus.

Der Kreis Paderborn hatte daher bereits vor einigen Tagen Geflügelhalter - gewerbliche wie Hobbyhalter - dazu aufgerufen, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und empfohlen, das Geflügel im Stall zu lassen.

Allein im Kreis Paderborn gibt es den Angaben zufolge rund 1.800 Geflügelhaltungen, darunter viele Hobbyhaltungen. Im Kreis war die Geflügelpest zuletzt fünf Mal im April und Mai dieses Jahres ausgebrochen. Mehrere hunderttausend Tiere mussten deshalb getötet werden.
dpa/lnw
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