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29.01.2017 | 00:08 | Vogelgrippe-Epidemie 

Verlängerung der Geflügel-Stallpflicht möglich

Stuttgart - Die bis Ende Januar für Geflügel verhängte Stallpflicht im Südwesten könnte verlängert werden.

Stallpflicht für Geflügel
Knapp 800 tote Vögel wurden seit Ausbruch der Vogelgrippe im Südwesten gefunden, bei rund 300 wurde der Virustyp H5N8 nachgewiesen. Ein Ende der Geflügelpest ist bislang nicht in Sicht. Möglicherweise muss auch die Stallpflicht verlängert werden. (c) proplanta
Eine Entscheidung werde Anfang der Woche bekanntgegeben, sagte eine Sprecherin des Agrarministeriums.

Derzeit diskutiere man noch die weitere Vorgehensweise - die Behörde will vor allem eine Risikobewertung des nationalen Referenzlabors am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) abwarten. «Diese Bewertung ist die Grundlage unserer Entscheidung», sagte die Sprecherin.

Ein Ende der Vogelgrippe ist im Südwesten derzeit nicht in Sicht: Bislang wurden nach Angaben des Ministeriums knapp 800 tote Wildvögel gemeldet, bei rund 300 wurde der Virustyp H5N8 festgestellt. Zuletzt wurden am Wochenende drei weitere Verdachtsfälle bestätigt. Es handle sich um einen Mäusebussard und einen Höckerschwan in UIm sowie einen Mäusebussard in Wachtelhau (Kreis Sigmaringen), teilte die Behörde am Samstag mit.

Nach wie vor sind nur Wildvögel von der Vogelgrippe betroffen. Entsprechende Funde gab es unter anderem im Bodenseekreis sowie in den Kreisen Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen, Emmendingen, Rastatt und Ulm.

In Geflügelbeständen in Schleswig-Holstein war neben dem Erreger H5N8 kürzlich auch der Typ H5N5 aufgetaucht. Dieser sei im Südwesten bislang nicht entdeckt worden, sagte die Sprecherin des Ministeriums in Stuttgart. Allerdings sei bei einer Stockente in Muggensturm (Kreis Rastatt) der Erreger H5N2 nachgewiesen worden. Möglicherweise handle es sich um eine genetisch veränderte Variante des H5N8, sagte die Sprecherin. Für den Menschen sei sie aber nicht ansteckend.
dpa/lsw
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