Der letzte amtlich festgestellte Fall bei einem Wildvogel datiert aus der zweiten Aprilwoche, wie das Sozialministerium auf Anfrage am Mittwoch mitteilte. Es gebe momentan keine aktuellen Fälle. Die Stadt Dresden hob die Stallpflicht mit Wirkung ab Freitag auf, das Landratsamt Bautzen für das Gebiet nördlich der Autobahn A4.
Seit Bestätigung des hochpathogenen Geflügelpestvirus HPAI bei sechs Wildvögeln im März habe es keinen weiteren Nachweis gegeben, teilte das Rathaus der Landeshauptstadt mit. Da auch in angrenzenden Landkreisen die Fallzahlen sinken und der Wildvogelzug aufgrund steigender Temperaturen ende, verringere sich das Risiko einer Virusübertragung in Geflügelhaltungen.
«Daraus ergibt sich, dass die Aufstallung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel nicht mehr erforderlich ist.»
Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts für
Tiergesundheit ist das Ausbreitungsrisiko mäßig, wie das Ministerium mitteilte. Sollten örtlich zuständige Behörde dennoch eine Stallpflicht für erforderlich halten, sollte diese sich auf Hochrisikogebiete beschränken.
Im Freistaat war erstmals am 19. November 2020 das HPAI-Virus bei einer Wildente im Landkreis Nordsachsen amtlich festgestellt worden, am 25. Dezember 2020 erstmals in einem Nutztierbestand. Danach war eine «risikoorientierte» Stallpflicht für Geflügel in Sachsen angeordnet worden, um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbinden.
Danach sollten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse in den Stall oder in Gehege mit besonderem Schutz, wenn sie in Feuchtgebieten oder an Uferflächen gehalten werden, wo Wildvögel üblicherweise rasten.
Vogelgrippe-Fälle