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29.10.2010 | 08:52 | Tierhaltung 

Tiergesundheit: Kommission fordert Griechenland, Österreich und Portugal zur Umsetzung der Richtlinie auf

Brüssel - Die Europäische Kommission hat Griechenland, Österreich und Portugal aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Mitteilung der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2008/73/EG über Tiergesundheit nachzukommen.

Tiergesundheit
Diese Aufforderung erging in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ im Rahmen von EU-Vertragsverletzungsverfahren. Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie gegen diese Mitgliedstaaten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen.

Griechenland, Österreich und Portugal haben ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2008/73/EG nicht mitgeteilt.

Mit der Richtlinie werden die Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen über tiergesundheitliche Einrichtungen vereinfacht. Vor allem wird den Mitgliedstaaten die Verantwortung dafür übertragen, Listen der zugelassenen Einrichtungen im Veterinär- und Tierzuchtbereich zu erstellen, sie auf dem aktuellen Stand zu halten und sie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten aktuelle Informationen über nationale Referenzlaboratorien und bestimmte andere Laboratorien vorlegen, die sie gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften benannt haben.

Damit soll der Gesundheitsstatus der Tiere in der Union, insbesondere der zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tiere, geschützt und verbessert werden; außerdem soll dafür gesorgt werden, dass der Handel innerhalb der Union mit und die Einfuhren von Tieren und tierischen Erzeugnissen im Einklang mit den einschlägigen Gesundheitsnormen und internationalen Verpflichtungen erfolgen. Da die Gesundheit des Menschen in wachsendem Maße mit der Tiergesundheit zusammenhängt, trägt die Einhaltung von EU-Vorschriften über Tiergesundheit auch zum Schutz und zur Erhaltung der menschlichen Gesundheit bei. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie 2008/73/EG bis zum 1. Januar 2010 umzusetzen, was Griechenland, Österreich und Portugal jedoch nicht getan haben.

Die Kommission hatte Anfang des Jahres das Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeleitet, indem sie Aufforderungsschreiben an die drei Mitgliedstaaten richtete. In den nun von der Kommission übermittelten „mit Gründen versehenen Stellungnahmen“ werden diese Mitgliedstaaten formell aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten Maßnahmen zur Einhaltung des Unionsrechts zu ergreifen. Kommen die Mitgliedstaaten dieser Aufforderung nicht nach, kann die Kommission Klage vor dem Gerichtshof der EU gegen sie einreichen. (EU)
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