(c) proplanta Sobald die Tiere ihre Ställe oder das Betriebsgelände verlassen sollen, müssten sie auf das Virus H5N8 getestet werden, sagte ein Sprecher des sächsischen Sozialministeriums am Montag.
Die bundesweiten Kontrollen gehen auf eine Eilverordnung von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) zurück. Sie gilt vorerst bis zum 31. März 2015.
Die Tiere würden nicht nur geprüft, bevor sie zum Schlachthof kämen, sagte der Sprecher. Auch wenn sie etwa an Geflügelausstellungen teilnehmen oder in einen anderen Betrieb gebracht werden sollen, müssten sie getestet werden.
Verantwortlich dafür seien die Tierbesitzer. Die Kontrollen führten autorisierte Labors oder die Landesuntersuchungsanstalt aus. Kein Schlachthof oder Betrieb dürfe Enten oder Gänse übernehmen, die nicht getestet sind.
Wie in anderen Gebieten der Bundesrepublik gilt in mehreren sächsischen Regionen eine Stallpflicht für Geflügel. In Sachsen werden rund 10,8 Millionen Hühner, 195.900 Truthühner, 44.800 Enten und 26.200 Gänse in den landwirtschaftlichen Betrieben gehalten. (dpa/sn)
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