Nach der Verhängung der Stallpflicht für sämtliches Nutzgeflügel außer Tauben in Mecklenburg-Vorpommern laufen beim Bürgertelefon des Agrarministeriums in Schwerin die Drähte heiß. «Am Sonntag haben wir 50 Anrufe erhalten, am Montagmorgen waren es auch schon wieder 30», sagte Antje Weiß aus dem Büro von Agrarminister Till Backhaus (SPD). Meist riefen Hühnerhalter an, die wissen wollten, was nun genau zu tun sei. Nach dem Nachweis des hochansteckenden H5N8-Vogelgrippe-Virus in einer geschossenen Wildente auf Rügen hatte Backhaus am Wochenende eine landesweite Stallpflicht verhängt. Betroffen sind rund 40.000 Halter mit zusammen
13 Millionen Tieren. Diese müssen in den Stall oder in eine Voliere mit festem Dach gesperrt werden. Die Stallpflicht gilt nach den Worten von Weiß bis auf weiteres. Tauben sind davon ausgenommen, denn für sie ist das Ansteckungsrisiko deutlich geringer als für anderes Nutzgeflügel, wie es im Ministerium hieß. (c) proplanta
«Das haben wir nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Heinrichswalde vorsichtshalber gemacht, man kann das Risiko nicht recht einschätzen», sagte Landpute-Geschäftsführer Armin Kremer am Montag. In Heinrichswalde (Landkreis Vorpommern-Greifswald) mussten Anfang November rund 30.000 Puten getötet werden, nachdem 2.000 Tiere in dem Bestand an
Vogelgrippe verendet waren.
Agrarminister Till
Backhaus (SPD) hatte am Wochenende eine Stallpflicht für alle 13 Millionen Stück Nutzgeflügel in Mecklenburg-Vorpommern angeordnet. Zuvor war auf Rügen eine Krickente geschossen worden, bei der das hochansteckende H5N8-Virus nachgewiesen wurde. Das erhärtete den Verdacht, dass Wildvögel die Krankheit eingeschleppt haben könnten. Von der Stallpflicht ausgenommen sind lediglich Tauben, die dem Ministerium zufolge als nicht anfällig für die Vogelgrippe gelten.
Die rund 2.000 Waldputen, die in Kremers Betrieb das ganze Jahr über im Freien sind, seien in überdachte Unterstände gesperrt worden, sagte der Geschäftsführer. So sollen Kontakte mit Wildvögeln oder deren Ausscheidungen vermieden werden. Die rund 12.000 Bio-Hähnchen blieben in ihren Ställen, die ihnen ohnehin für die Nacht zur Verfügung stünden.
Kremer zufolge dürfen die Tiere trotz des aktuellen Auslaufverbots als Bioware vertrieben werden. «Es handelt sich ja um eine Ausnahmeregelung», sagte er. Nach Angaben aus dem Landwirtschaftsministerium gilt die Stallpflicht bis auf weiteres. (dpa/mv)