Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) dazu mitteilt, müssen sie dazu nur ein Feldlerchenfenster anlegen. Landwirte können jetzt Anträge zur Förderung für die Anlage im Wintergetreide bei der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft stellen.
Leider zählt die Feldlerche in Nordrhein-Westfalen nach RLV-Angaben inzwischen zu den gefährdeten Vogelarten. Um dem Rückgang der Feldlerchen NRW-weit entgegenzuwirken, führt die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zusammen mit der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft seit vier Jahren das Feldlerchenprojekt durch. Dabei legen Landwirte freiwillig ein 20 m² großes Feldlerchenfenster in ihren Getreidebeständen an, um den Lebensraum Acker für die Feldlerchen aufzuwerten. Dazu hebt der Landwirt bei der Einsaat die Sämaschine für einige Meter an.
Die auf diese Art entstehenden Fehlstellen im Getreide erleichtern den Feldlerchen den Anflug zu den Pflanzenbeständen, im umliegenden Getreide werden dann die Bodennester angelegt. Auch andere Arten der offenen Feldflur, wie zum Beispiel Rebhuhn oder Feldhase, können von den Lerchenfenstern profitieren.
Besonders positiv können sich die
Lerchenfenster auf die Feldlerchenpopulation auswirken, wenn zusätzlich Blühstreifen auf den Äckern angelegt werden. Die Blühstreifen bieten Nahrung und Lebensraum für viele Insekten- und Spinnenarten, welche den Feldlerchen als Nahrung und zur Aufzucht der Jungen dienen.
Teilnehmende Landwirte erhalten für den Ertragsausfall durch die Lerchenfenster eine angemessene Vergütung aus Mitteln des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW. Wenn Landwirte Feldlerchenfenster anlegen und eine Förderung beantragen möchten, können sie die Antragsformulare von der Internetseite der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft unter www.rheinische-kulturlandschaft.de herunterladen.
Den ausgefüllten Antrag auf Förderung senden Interessierte bitte per Post oder Fax an: Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, Rochusstraße 18, 53123 Bonn, Fax 0228 90 90 721-9. (rlv)