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12.07.2010 | 21:30 | Hitzebelastung  

Arbeitgeber müssen auf Hitzeschutz achten

Rostock - Wenn die Temperaturen im Büro ins beinahe Unerträgliche steigen, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf angemessenen Hitzeschutz.

Hitzeschutz
(c) proplanta
Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern am Montag betonte, müssen Arbeitgeber vor allem bei hochsommerlichen Verhältnissen auf die Gesundheit ihrer Belegschaft achten. «Bei über 30 Grad Celsius sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen», hieß es aus der Rostocker Behörde. Dazu gehörten Sonnenschutz durch Jalousien, richtiges Lüften am frühen Morgen und insbesondere Gleitzeit-Regelungen. Auf mehr als 35 Grad Celsius aufgeheizte Räume seien überhaupt nicht zum Arbeiten geeignet.

Auch die in vielen Jobs übliche Kleiderordnung dürfe den Beschäftigten nicht allzu stark zu schaffen machen, forderte Landesamts-Chef Heiko Will. «Wichtig wäre auch, zum Beispiel in den Kundenservice-Bereichen die Bekleidungsregelungen zu lockern.» Besonders gefährdet seien aber Menschen, die bei der Gluthitze draußen oder gar in der prallen Sonne ans Werk müssen. «Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn man körperlich schwer arbeitet, noch recht jung, schwanger oder bereits gesundheitlich vorbelastet ist», meinte Will. (dpa/mv)
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