Wie Landwirtschaftsminister Josef Miller in München mitteilte, hat die
EU-Kommission nach intensiven Verhandlungen jetzt das verbesserte Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) genehmigt. Miller: „Damit können wir die Prämien für nahezu alle Agrarumweltmaßnahmen bereits in diesem Jahr erhöhen und weitere neue Maßnahmen zur Förderung der
Biodiversität einleiten.“
Die Anhebungen gelten damit nicht nur für künftige, sondern auch für bereits laufende Verpflichtungen. „Mir war es ein besonderes Anliegen, dass die verbesserten Prämien heuer auch für bestehende Anträge gewährt werden“, so der Minister, denn: „Natur- und
Artenschutz ist nur mit und nicht gegen die Landwirte möglich.“
Mit den gestiegenen Prämien will Miller die Akzeptanz der Agrarumweltmaßnahmen wieder erhöhen, die zuletzt vor allem durch gestiegene
Getreidepreise und den verstärkten Anbau von nachwachsenden Rohstoffen, aber auch durch den Wegfall der sogenannten Anreizkomponenten bei der EU-Förderung gelitten hat. Bayern ist damit nach Angaben des Ministers das einzige Land, das dieser Entwicklung mit neuen gezielten Maßnahmen und besseren Förderkonditionen bereits im laufenden Jahr gegensteuert.
So erhalten die bayerischen Landwirte für die betriebszweigbezogene Grünlandextensivierung bereits heuer 30 Euro pro Hektar mehr. Damit werden unter anderem die Aufwendungen für die Verringerung der Erosion sowie der Nährstoffauswaschung durch Mineraldüngerverzicht honoriert. Deutlich angehoben wird auch die Förderung für die beiden Uferrand-Programme.
Bei Grünland wurde das Prämienniveau für die extensive Nutzung entlang von Gewässern von 280 auf 350 Euro je Hektar verbessert. Bei
Ackerland gibt es für die Anlage eines bis zu 30 Meter breiten Grünstreifens statt 700 jetzt 1.000 Euro pro Hektar. Mit beiden Maßnahmen wird ein entscheidender Beitrag geleistet, unerwünschte Boden- und Nährstoffeinträge insbesondere in Oberflächengewässer zu verhindern und die Biotopvernetzung zu stärken.
Der Bescheid aus Brüssel segnet auch die neu eingeführte Sommerweideprämie für Rinder offiziell ab. Sie ist ein neuer Bestandteil der Weiterentwicklung des KULAP. Wie der Minister betonte, hat man bei der Konzipierung dieser neuen Prämie besonderen Wert auf eine unbürokratische Ausgestaltung gelegt. Mit der Festlegung der Weidegruppen und der Mindestweidefläche sei eine EU-konforme Umsetzung auch ohne Weidetagebuch gelungen. „Wir können damit unseren Bauern viel Schreibarbeit ersparen“, so Miller.
Die Akzeptanz bei den Landwirten bestätigt seinen Angaben zufolge deren Praxistauglichkeit: Bereits 9.000 Betriebe haben im ersten Jahr eine Verpflichtung zum dreimonatigen Weidegang abgeschlossen und erhalten dafür 30 Euro pro Großvieheinheit. Nicht prämienschädliche Ausnahmen gibt es bereits jetzt für bestimmte Rinder einer Weidegruppe, so zum Beispiel für kranke Tiere. Für das kommende Jahr hat der Minister weitere Erleichterungen angekündigt: „Künftig können auch Betriebe gefördert werden, bei denen der Weidegang nicht für alle Tiere einer Weidegruppe möglich ist.“ Zudem wird die Zeitspanne für den dreimonatigen Weidegang auf 1. April bis 15. November erweitert.
Laut Miller werden alle erhöhten Prämien für die bereits 2007 begonnenen Maßnahmen im üblichen Turnus noch Ende Oktober ausbezahlt. Die für heuer neu eingegangenen Verpflichtungen will man in einer zweiten Auszahlung noch bis Jahresende berücksichtigen. Eine Antragstellung für den Verpflichtungsbeginn 2009 ist voraussichtlich zum Jahresende an den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten möglich.
Insgesamt stehen dem Freistaat für das KULAP im Förderzeitraum 2007 bis 2013 über eine Milliarde Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. (PD)