Wird beispielsweise Wald abgeholzt, so müssen die daraus entstehenden Emissionen ausgeglichen werden, entweder durch eine Neuanpflanzung oder durch eine nachhaltige Bewirtschaftung bestehender Wälder sowie Acker- und Grünlandflächen. Dies sieht ein heute von der
EU-Kommission vorgestellter
Gesetzentwurf für die Einbeziehung der Landnutzung in die Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030 vor.
Von 0 % für Bulgarien bis 40 % für Luxemburg reichen die von der Brüssel Behörde vorgeschlagenen Vorgaben zur Minderung des Ausstoßes von Kohlendioxid. Diese müssen - verglichen mit dem Ausstoß im Jahr 2005 - bis zum Jahr 2030 von den Sektoren erfüllt werden, die bislang nicht an dem Emissionshandelssystem teilgenommen haben. Das betrifft neben der Land- und Forstwirtschaft auch den Verkehr sowie Abfall und Gebäude. Auf Deutschland entfällt dabei ein Reduktionsziel von 38 %; der Landnutzungssektor soll nach dem Vorschlag nur geringfügig um bis zu 0,5 % von dieser Vorgabe abweichen können.
Mit welchen Maßnahmen die Land- und Forstwirtschaft die EU-Zielvorgaben erfüllen soll, will Brüssel den jeweiligen Mitgliedstaaten überlassen. Sie könnten den Klimaschutzbeitrag besser bewerten und eher erkennen, welche Maßnahmen für die jeweiligen Sektoren wirksam seien, sagte EU-Energiekommissar Miguel Arias Cañete.
Durch die neuen Regeln erhielten die Bauern Unterstützung bei der Entwicklung klimaschonender landwirtschaftlicher Praktiken, ohne dass dies mit Einschränkungen oder einem hohen bürokratischen Aufwand für die einzelnen Betriebe verbunden wäre, so die Auffassung der EU-Kommission. Forstwirte und die holzverarbeitende Industrie erhielten Unterstützung, indem die Klimavorteile von Holzprodukten, die eine längere Lebensdauer hätten und Kohlendioxid aus der Luft für lange Zeit bänden, besser sichtbar gemacht würden. Zudem biete der aktuelle Vorschlag den Mitgliedstaaten einen Rahmen, um Anreize für eine klimafreundlichere Landnutzung zu geben. Der Kommissionsvorschlag geht jetzt zur Beratung und Entscheidung an die beiden Gesetzgeber, den Ministerrat und das Parlament.