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14.05.2011 | 16:34 | Umweltklage 

EU-Richter: Umweltverbände dürfen vor Gericht ziehen

Luxemburg - Umweltverbände müssen im Interesse der Allgemeinheit gegen Projekte mit Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur vor Gericht ziehen können.

Umweltschutz
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Damit stärkte er den Verbänden den Rücken, deren Klagemöglichkeiten bislang stark eingeschränkt waren. (Rechtssache C-115/09)

Konkret ging es bei dem Urteil um das geplante Trianel Steinkohlekraftwerk in Lünen. Der zuständige Regierungsbezirk Arnsberg hatte dem Unternehmen eine erste Teilgenehmigung erteilt. Die Umweltschutzorganisation BUND reichte 2008 aber Klage beim Oberverwaltungsgericht (OLG) in Münster ein: Das Kraftwerk sei eine Gefahr für die umliegenden Schutzgebiete. Während das OLG inhaltlich die Zweifel der Organisation teilte, war unklar, ob der BUND überhaupt zu einer Klage berechtigt sei.

Die Luxemburger Richter urteilten jetzt mit einem klaren Ja. Eine Nichtregierungsorganisation, die sich für den Umweltschutz einsetzt, dürfe gegen Entscheidungen vorgehen, die «möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben». Sie dürfe ihre Bedenken vor Gericht geltend machen, «obwohl das nationale Verfahrensrecht dies nicht zulässt». Wenn ein Konflikt zwischen nationalem und Unionsrecht herrscht, gilt also EU-Recht. Nach den deutschen Bestimmungen müssten vor Gericht Beeinträchtigungen Einzelner - nicht «der Allgemeinheit» - geltend gemacht werden. Sonst wäre die Klage nicht zulässig.

Damit ist der Weg zur Inbetriebnahme - oder zum Stopp - des Kraftwerkes aber längst noch nicht frei. Das OLG muss sich nun an dem Spruch der EU-Richter orientieren und selbst entscheiden, wie es in dem Fall weitergeht. Das Oberverwaltungsgericht hatte bei der Auslegung europäischer Bestimmungen um die Hilfe der EU-Richter gebeten. Bei dem Projekt geht es nach Angaben des Gerichtshofs um viel Geld: 1,4 Milliarden Euro sollen für das für 2012 geplante Kraftwerk investiert werden. Das Schutzgebiet - ein Flora-Fauna-Habitat - befindet sich in einer Entfernung von bis zu acht Kilometern zum Standort.

Der BUND zeigte sich erfreut: Paul Kröfges, BUND-Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen: «Mit dem Urteil steigen auch die Chancen des BUND, als Anwalt von Umwelt- und Naturschutz überflüssige und klimaschädliche Kohlekraftwerke zu verhindern.» Zufrieden äußerte sich aber auch Trianel-Geschäftsführer Manfred Ungethüm. Jetzt gebe es Rechtssicherheit. (dpa)
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