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29.04.2016 | 10:32 | Emissionshandel in der EU 

Europäischer Gerichtshofs fordert Nachbesserung beim CO2-Handel

Luxemburg - Die Regeln für den europäischen CO2-Handel müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geändert werden. Konkret geht es um die Zuteilung kostenloser Rechte zum Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) an Teile der Industrie.

Emissionshandel
(c) Jörg Engel - fotolia.com
Konkret geht es um die Zuteilung kostenloser Rechte zum Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) an Teile der Industrie.

Die EU-Kommission muss nun binnen zehn Monaten eine neue Höchstmenge für diese kostenlosen CO2-Rechte festlegen, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag in mehreren verbundenen Fällen. Beim CO2-Handel können Unternehmen nach Bedarf untereinander mit Rechten zum Ausstoß von Treibhausgasen handeln. Dies soll den Klimaschutz effizienter machen.

Eigentlich müssen Unternehmen ihre Rechte zum CO2-Ausstoß einkaufen. Bestimmte Industriezweige bekommen aber einen Teil der benötigten Rechte kostenlos zugeteilt. Das soll besonders Branchen, die im internationalen Wettbewerb stark unter Druck stehen, von der Abwanderung aus Europa abhalten. Die Höchstmenge und weitere Details legt die EU-Kommission fest.

Doch bei der Festlegung der jährlichen Höchstmenge an CO2-Rechten für den Zeitraum von 2013 bis 2020 hat die EU-Kommission laut EuGH Rechenfehler gemacht. Deshalb müsste die Menge möglicherweise nach oben oder nach unten korrigiert werden. Bereits erfolgte Zuteilungen sollen nicht betroffen sein, zudem geben die Richter der EU-Kommission nun Zeit für eine Neuregelung.
dpa
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