Der Fischotter ist eine der am meisten gefährdeten Säugetierarten Mitteleuropas. (c) proplanta
Die Fischer am Steinhuder Meer dürfen trotz der möglichen Gefahren für die Fischotter weiter Reusen einsetzen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gestern Abend entschieden und damit die Klage von Naturschützern abgewiesen. Das Ergebnis einer entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfung müsse nicht abgewartet werden.
Naturschützer hatten von der Region Hannover gefordert, die traditionelle Reusenfischerei an Niedersachsens größtem Binnensee bis dahin zu verbieten. Sie sehen die kleine Population von bis zu fünf Ottern in dem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet bedroht. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte im Januar 2013 entschieden, dass die Reusen technisch verändert werden müssen, um nicht zur Todesfalle für Otter zu werden. (Az.: 4 LC 39/13)