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18.01.2024 | 02:17 | Wolfsabschuss 

Gericht verbietet Abschuss von NRW-Wölfin Gloria

Düsseldorf - Wölfin «Gloria» darf nicht abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab am Mittwoch drei Eilanträgen von Umweltverbänden statt und untersagte den Abschuss, für den der Kreis Wesel eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte.

Wolfsabschuss
Wölfin «Gloria» darf leben - und am Niederrhein weiter Schäfer zur Verzweiflung treiben. Dem vom Kreis Wesel erlaubten Abschuss der Wölfin erteilte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf eine Absage. (c) chphotography86 - fotolia.com
Der Kreis habe nicht ausreichend dargelegt, dass durch «Gloria» ein erstzunehmender landwirtschaftlicher Schaden drohe, befanden die Richter. Noch im Juli 2023 sei das Landesamt für Natur davon ausgegangen, dass ein solcher Schaden nicht zu erwarten sei. Das Gericht habe auf Basis der vorliegenden Daten auch keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen können, die eine solche Schadensprognose rechtfertigen könnte, hieß es.

Nach den vorgelegten Unterlagen habe sich «Gloria» nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert. Dass die Wölfin den empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, sei keine neue Erkenntnis. (Az.: 28 L 3333/23, 28 L 3345/23, 28 L 3349/28 und 28 L 3351/23)

Gegen die Entscheidungen kann der Kreis noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Nach dem Eilverfahren steht dann noch das sogenannte Hauptsacheverfahren an. Am 15. Februar beginnt die Reproduktionszeit der Wölfe. Dann wäre die Abschuss-Verfügung ohnehin wieder außer Kraft getreten.

Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet seine Tötung. Dennoch hatte der Kreis eine Ausnahmegenehmigung zur «Entnahme» der Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f erteilt. Sie hatte am Niederrhein wiederholt hohe Zäune überwunden und Tiere gerissen.

NRW-Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) zeigte sich verwundert über den Gerichtsentscheid. Die Landesregierung werde die Begründung in Ruhe anschauen und daraus die notwendigen Schlüsse ziehen, sagte Krischer im Umweltausschuss des Landtags. Nach Auffassung der Landesregierung seien aber «hier sehr eindeutig die Voraussetzungen für eine Entnahme gegeben» gewesen. Gloria habe eine Vielzahl von Rissen getätigt und im vergangenen Jahr dann auch in einer kurzen Zeitfolge mehrfach den empfohlenen Herdenschutz überwunden, so dass die Bedingungen der Wolfsverordnung für eine Entnahme erfüllt gewesen seien.

Der Umweltverband BUND NRW hatte unter anderem argumentiert, es sei nicht ausreichend beachtet worden, dass es sich bei der Wölfin um das einzige Tier in der Region handele, das für Nachwuchs sorgen könne und ein Abschuss den Wolfsbestand in der Region gefährden.

Doch nach zahlreichen nachgewiesenen Rissen von Nutztieren und zuletzt vier Attacken Glorias kurz hintereinander im Oktober 2023 mit mehreren getöteten Schafen hatte der Kreis Wesel im Einklang mit dem NRW-Umweltministerium Ende vergangenen Jahres die Abschuss-Verfügung erlassen.

Schon 2021 hatte ein Schäfer nach mehreren Rissen durch «Gloria» im Schermbecker Wolfsgebiet auf einen Abschuss des Tieres geklagt. Er scheiterte bereits damals vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Wolfsangriffe auf Schafe sorgen immer wieder für Aufsehen: Am 28. Februar 2023 waren in Dinslaken bei einer einzigen Attacke 14 Schafe und eine Ziege getötet worden. Auch dabei war «Gloria» nachweisbar beteiligt.

Derzeit sind in NRW fünf Territorien von Wölfen besetzt: Schermbeck, Haltern, Dämmerwald/Üfter Mark, Leuscheid an der Grenze zu Rheinland-Pfalz und der Märkische Kreis. Dazu kommen durchwandernde Tiere und Tiere aus Nachbarterritorien wie Niedersachsen, die gelegentlich auf NRW-Gebiet unterwegs sind.
dpa/lnw
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