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11.07.2014 | 08:01 | Waldbrandstatistik 2013 

Kaum Waldbrände in Thüringen

Erfurt - 2013 brannten in Deutschland 199 Hektar Wald, davon in Thüringen gerade einmal 0,8 ha – die Fläche eines Fußballfeldes.

Waldbrände Thüringen
(c) proplanta
In zwei Drittel dieser Fälle war Privatwald betroffen, in der Regel konnte die Brandursache nicht festgestellt werden. Der wirtschaftliche (Holz)Verlust hielt sich auf geringem Niveau.

April und August bleiben im Freistaat die waldbrandgefährdeten Monate. Dies sind die wichtigsten Informationen der Waldschutzmeldestelle der Thüringer Landesforstanstalt, die die letztjährige Waldbrandstatistik aktuell vorstellte.

Mit 550.000 ha Wald, rund ein Drittel der Landesfläche, gehört Thüringen zu den waldreichen Ländern in Deutschland. Insofern ist der Schutz des Waldes und damit der heimischen Tier- und Pflanzenwelt vor Feuergefahr von großer Wichtigkeit.

„2013 gehört statistisch zu denn waldbrandunauffälligen Jahren, was einerseits auf den letztjährigen Witterungsverlauf, andererseits auf die erfolgreiche Waldbrandverhütung von Förstern und Waldbesitzern zurückzuführen ist", so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Dass dies auch anders sein kann zeigt das Land Brandenburg, das 2013 bundesweit mit 167 Bränden auf rund 49 ha die Statistik vor Niedersachsen und Bayern anführt.

Größten Wert legen Thüringens Förster bei der Waldbrandvorbeugung auf Aufklärung: Ein 2013 in Thüringen als erstes ostdeutsches Bundesland eingeführtes Meldesystem mittels Waldbrandgefahrenindex stellt von März bis September ein sicheres internetbasiertes Warninformationssystem zur Verfügung.

Daneben gilt der steten Aufklärung der Waldbesucher ein besonderes Augenmerk: So ist das Rauchen im Wald gemäß Thüringer Waldgesetz ganzjährig verboten, offenes Feuer ist nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt und auch auf die Brandgefahr durch Glasscherben auf ausgetrockneter Waldbodenflora wird immer wieder durch Förster und Waldbesitzer hingewiesen.

Was viele nicht wissen: Das unberechtigte Parken von Fahrzeugen auf Forstwegen kann im Falle eines Falles den Einsatz von Katastrophenschutzfahrzeugen behindern und die rechtzeitige Waldbrandbekämpfung erschweren. Dem Fahrzeughalter drohen dann neben einer Ordnungswidrigkeit ggf. Schadensersatzansprüche des Waldbesitzers. (PD)
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