(c) proplanta Die Klage gegen das Land Thüringen sei am Donnerstag abgewiesen worden, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Meiningen am Freitag mit. Zu den genauen Gründen machte er keine Angabe. Die schriftliche Urteilsbegründung werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, hieß es.
Nach früheren Angaben ging es um eine Genehmigung des Landesbergamts von 2010 für eine Messstelle zur Beobachtung des Grundwassers. Die Gemeinde im Wartburgkreis hält den Ort der Bohrung für ungeeignet.
Per Gericht wollte die Kommune nach eigenen Angaben feststellen lassen, dass die vom Kasseler Salz- und Düngemittelkonzern errichtete Messstelle ungeeignet ist, eine Gefährdung des Trinkwassers auszuschließen.
Gerstungen sieht durch das Versenken salzhaltiger Abwässer in den Boden seine Trinkwasseranlagen bedroht. Dagegen wehrt sich die Gemeinde seit Jahren auch mit Klagen.
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