23.05.2007 | 10:53 | Biodiversität
Landwirtschaft ist auch für biologische Vielfalt verantwortlichDessau - Etwa 35.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel-wirkstoffe kommen pro Jahr in Deutschland vor allem im Acker-, Obst oder Gemüseanbau zum Einsatz. |
Biodiversität Biologische-Vielfalt Das deutsche Pflanzenschutzrecht lässt über 253 Wirkstoffe zu, mit denen Landwirte ihre Ernte vor Pilzen, Wildkräutern und Schadinsekten schützen können. Das bereits 1986 eingeführte Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (kurz: Pflanzenschutzgesetz) galt europaweit lange als vorbildlich. Diese Vorreiterrolle ist nun in Frage gestellt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte fest, dass das deutsche Pflanzenschutzrecht besonders geschützte Pflanzen und Tiere nicht ausreichend berücksichtigt.
Das Umweltbundesamt (UBA) befürwortet daher, den Schutz gefährdeter Arten und den Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversität) als wichtige Ziele in das Pflanzenschutzgesetz aufzunehmen. Die anstehende Änderung des Pflanzenschutzgesetzes bietet gute Gelegenheit, dies umzusetzen.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft zurückgeht. Ein Beispiel: 62 Prozent der in Deutschland vorkommenden Amphibien- und Reptilienarten sind in der Roten Liste als gefährdet oder sogar als vom Aussterben bedroht eingestuft. Der Grund dafür liegt auch im Einsatz der Pflanzenschutzmittel: Vor allem Breitbandherbizide und Insektizide sind geeignet, das Nahrungsangebot für Vögel und kleine Säugetiere in und auf den Feldern stark zu reduzieren. (PM)
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