Keine der anderen im Parlament vertretenen Parteien schloss sich am Mittwoch dem Vorschlag zur Änderung des Naturschutzgesetzes an. Der Antrag fiel damit bei der Abstimmung durch.
Die umweltpolitische Sprecherin der sächsischen Linke-Fraktion, Antonia Mertsching, sagte, dass Grundstücksbesitzer zwar grundsätzlich frei über ihre Grundstücke verfügen könnten. «Allerdings sind Eingriffe zulässig, wenn sie dem Natur- und
Umweltschutz dienen. Es gibt gute Gründe, Schottergärten zu verbieten.» Sie seien biologisch fast tot.
Mehrere Bundesländer, darunter Sachsens Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt, hätten Schottergärten bereits den Riegel vorgeschoben, argumentierte die Politikerin. «Die sächsische Koalition dagegen setzt lediglich auf Bildungsarbeit und Informationsangebote.» Das hat bis jetzt nicht gereicht. Die Linke wolle
Rechtssicherheit für die Kommunen und regeln, dass Schottergärten keine zulässige Verwendung von Grundstücksflächen gemäß der Bauordnung darstellten.
Abgeordnete der anderen Fraktionen wiesen den Antrag mit dem Argument zurück, dass es keine weitere Regelung mehr brauche. Der Grünen-Politiker Volkmar Zschocke sagte, dass die Kommunen schon jetzt viele Möglichkeiten hätten, Kiesgärten einzuschränken. «Wir glauben, dass eine konsequente Umsetzung der Bauordnung besser ist.»
Ähnlich äußerte sich
Umweltminister Wolfram Günther (Grüne). Zwar hätten Schottergärten massive Auswirkungen etwa auf die Bodenversiegelung und verhinderten, dass Regen gut ablaufe. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sei es aber am besten, wenn die Kommunen ihre Möglichkeiten einsetzten, um eine Ausbreitung der Gärten zu verhindern.