Die Verfassungsrichter kippten am Dienstagabend überraschend ein entsprechendes Gesetz zur Senkung des Ausstoßes von umweltschädlichem Kohlendioxid, das Präsident Nicolas Sarkozy zu einem Herzstück seiner Politik erklärt hatte. Die Abgabe sollte vom 1. Januar an erhoben werden. Die Richter sahen wegen zu vieler Ausnahmen die Steuergleichheit gefährdet. «93 Prozent der industriellen Treibhausgas-Emissionen wären von der Abgabe gar nicht betroffen gewesen», heißt es in der Begründung.
Tatsächlich sollten sowohl der Flugverkehr als auch die energiehungrige Schwerindustrie von der CO2-Abgabe ausgenommen werden. Die Regierung hatte argumentiert, dass die Betriebe bereits in das europäische Quotensystem eingebunden seien. Kritiker verwiesen darauf, dass sie nach diesem System frühestens 2013 für ihre Emissionen zahlen müssen. Die CO2-Abgabe sollte bei 17 Euro pro ausgestoßener Tonne liegen. Das hätte eine Verteuerung von 4 Centimes pro Liter Benzin bedeutet. Die Gaspreise hätten um sieben Prozent steigen sollen. Mit der Abgabe sollten Franzosen zu einem sparsamen Verbrauch fossiler Brennstoffe angeregt werden.
Die Regierung hatte angekündigt, Haushalte im Gegenzug bei der Einkommenssteuer oder durch sogenannte «grüne Schecks» zu entlasten. Die Unternehmen hätten durch den Wegfall der Gewerbesteuer entschädigt werden sollen. Insgesamt rechnete die Regierung mit zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von 4,1 Milliarden Euro. Oppositionschefin Martine Aubry sprach von einer schweren Niederlage für Sarkozy. Auf diese Weise werde sein Vorgehen bestraft, dass er alles gleichzeitig machen wolle und dabei den Mund zu voll nehme, fügte ein Parteisprecher der Sozialisten hinzu.
Die Grünen zeigten sich erfreut über die Entscheidung der Verfassungsrichter.
Sarkozys CO2-Steuer sei ohnehin nur Augenwischerei und das Gegenteil einer gerechten Umweltabgabe gewesen. Sarkozy hätte sich lediglich vor dem
Klimagipfel in Kopenhagen als Umweltheld präsentieren wollen. Premierminister François Fillon kündigte eine überarbeitete Gesetzesvorlage bis zum 20. Januar an, in der die Kritik der Richter berücksichtigt werden soll.
(dpa)