Für dieses Jahr wurden die Gelder noch einmal deutlich erhöht. Allein für die Anschaffung mobiler Weidezäune inklusive Zubehör seien im Jahr 2021 rund 663.100 Euro ausgezahlt worden, teilte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
In dieser Summe enthalten sind demnach rund 297.900 Euro für Anträge aus dem Jahr 2020, die damals aufgrund unzureichender Haushaltsmittel nicht bewilligt werden konnten.
Zunächst hätten laut Haushaltsplanung auch im Jahr 2021 gerade einmal 160.000 Euro zur Verfügung gestanden. Aufgrund des hohen Antragsvolumens sei die Förderung aber aufgestockt worden. «Dadurch konnten alle förderfähigen Anträge bewilligt werden», hieß es seitens des Ministeriums.
Für die
Tierhalter gab es im Jahr 2021 zudem erstmals eine Förderung der laufenden Betriebskosten, die sich aus erhöhten Aufwendungen für den
Herdenschutz vor dem Wolf ergeben. Dazu gehört etwa das Freischneiden der Zäune oder laufende Ausgaben für Herdenschutzhunde.
Die Förderung wird für einen fünfjährigen Zeitraum seit Anfang Juli ausgegeben. Für das zweite Halbjahr 2021 wurden laut Ministerium insgesamt knapp 229.000 Euro ausgezahlt. Als Schadensausgleich bei Nutztierrissen durch den Wolf oder den Luchs gab es für die Tierhalter im vergangenen Jahr rund 21.300 Euro.
Laut dem Wolfsmonitoringbericht vom Landesamt für
Umweltschutz sind im Wolfsjahr vom 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2021 insgesamt 233 Nutztiere durch Wölfe getötet worden. Das waren 152 weniger als im vorhergehenden Berichtszeitraum. Die Zahl gemeldeter Übergriffe sei von 95 auf 62 zurückgegangen. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor.
Der
Bauernverband Sachsen-Anhalt geht allerdings entgegen den amtlich gemeldeten Risszahlen von einem tatsächlichen Anstieg der Risse aus. «Gerade bei Einzelrissen steht viel Aufwand einem zu geringen Ausgleich gegenüber, der zudem nicht sicher ist», teilte ein Sprecher mit.
Der Verband kritisiert insgesamt zu hohe Bürokratiehürden. Es sei zwar gut und richtig, dass Investitionen in Herdenschutz gefördert würden, hieß es weiter. Das
Antragsverfahren müsse aber praxistauglicher weiterentwickelt werden. «Der tatsächliche Nutzen für den Herdenschutz muss im Vordergrund stehen, auch wenn es keinen hundertprozentigen Herdenschutz gibt», so der Sprecher.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 wurden vom
Landwirtschaftsministerium eigenen Angaben zufolge für den Herdenschutz einschließlich des Schadensausgleichs insgesamt 1,7 Millionen Euro angemeldet. Der Großteil davon ist für die laufenden
Betriebskosten (850.000 Euro) sowie für die Maßnahmen zur Schadensprävention (800.000 Euro) vorgesehen. 48.000 Euro entfallen auf den Schadensausgleich bei Rissen.