(c) proplanta Die Ausbeutung der Bodenschätze auf dem Meeresgrund sei mit hohen Umweltrisiken verbunden, sagte Rüdiger Wolfrum, einer der elf Richter der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten nach der Verlesung am Dienstag. Laut des einstimmig beschlossenen Gutachtens haften Unternehmen und Staaten für Umweltschäden in unbegrenzter Höhe. Umweltschützer warnen vor den Gefahren des maritimen Rohstoffabbaus für das Ökosystem.
Er hoffe, dass künftig in vielen nationalen Gesetzgebungen die hohen Standards übernommen werden, sagte Wolfrum. Diese Standards seien abgeleitet aus dem Seerechtsübereinkommen, das inzwischen 161 Staaten ratifiziert haben. Hintergrund ist der angestrebte Abbau sogenannter polymetallischer Knollen - dabei geht es um Mangan, Kobalt, Kupfer, Nickel. Manganknollen bedecken in unterschiedlichen Mengen den Boden der Tiefsee in Wassertiefen von bis zu 5.000 Metern.
In Auftrag gegeben hatte das Gutachten die Internationale Meeresbodenbehörde in Jamaika, die den Tiefseebergbau und den Schutz der Meeresumwelt regelt. Grund waren Pläne von Entwicklungsländern, einzelnen Unternehmen und internationalen Konsortien Lizenzen für den Abbau von Rohstoffen auf dem Meeresgrund zu geben. Dabei stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen dies möglich sein soll und wer im Falle von Umweltschäden haftet - das Unternehmen oder der jeweilige Staat?
Für Umweltschäden beim Tiefseebergbau müssen dem Gutachten zufolge zunächst die jeweils beteiligten Unternehmen und bei Verletzung ihrer Pflichten auch die jeweiligen Staaten haften. Unter anderem müssen die Staaten dafür Sorge tragen, dass die Unternehmen zusagen, alle Auflagen aus dem Seerechtsübereinkommen zu erfüllen. Erfüllen die Staaten ihre Pflicht, müssen sie im Schadensfall nicht haften.
Greenpeace begrüßte das Gutachten des Seegerichtshofs, kritisierte aber generell den angestrebten Tiefsee-Bergbau als verfrüht. Die Tiefsee sei eine der am wenigsten erforschten Regionen der Erde, sagte der Greenpeace-Biologe Jörg Feddern. Erst müsse wissenschaftlich das Ökosystem geklärt sein, bevor die wirtschaftliche Ausbeutung erfolgen könne und nicht umgekehrt. (dpa)
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