Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Der NLWKN in Cloppenburg hat aktuell zwei Überschwemmungsgebiete im Landkreis Cloppenburg vorläufig gesichert. Das Überschwemmungsgebiet der Bergaue liegt und betrifft die Gemeinden Garrel und Bösel. Es erstreckt sich auf einer Länge von knapp fünf Kilometern. Das Überschwemmungsgebiet entlang der Großen Aueerstreckt sich auf einer Länge von 14,4 km; es liegt in der Gemeinde Garrel. Der NLWKN in Hannover-Hildesheim hat im Landkreis Hameln-Pyrmont das Überschwemmungsgebiet entlang des Hastebaches auf einer Länge von ca. acht Kilometern ebenfalls vorläufig gesichert.
Die Grenzen für das Überschwemmungsgebiet ergeben sich aus einem
Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister und liefert den Unteren Wasserbehörden - also den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten - als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie und sichert diese Gebiete vorläufig. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Gesetzliche Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und fast zum Nulltarif zu habender Beitrag zum Hochwasserschutz, um die Bevölkerung vor Hochwasserereignissen zu schützen", heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. Dabei geht es vor allem darum, Hochwässerschäden zu minimieren. (NLWKN)