Eine entsprechende Genehmigung zur Tötung des Tieres habe der zuständige Niedersächsische Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz (NLWKKN) am Mittwoch erlassen, teilte das Umweltministerium in Hannover mit. Die Entscheidung sei im Einvernehmen mit den zuständigen Jagdbehörden getroffen worden.
Den Angaben zufolge hatte es in den Landkreisen seit Juli vermehrt nachweisliche Wolfsrisse gegeben, bei denen sieben Rinder gerissen wurden. Vergangene Woche hatte zudem eine Schülerin in Friesland einen Wolf auf einem Acker an ihrem Schulweg gesichtet. Die
Jagd auf die geschützten Wölfe ist nur zulässig, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz vorliegt.
Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien erfüllt, teilte das Ministerium mit. Die Entnahme sei räumlich und zeitlich beschränkt und habe «keine nachteiligen Auswirkungen» auf die Wolfspopulation in Niedersachsen. «Der Wolf ist nicht nur in Niedersachsen in seinem Bestand nicht mehr bedroht», sagte
Umweltminister Olaf Lies (
SPD) in einer Mitteilung.
«Das sage ich gerade auch an die Adresse derjenigen im Land, die sagen, wir würden mit unserem Vorgehen die Ausrottung des Wolfes billigend in Kauf nehmen.» Seinen Angaben zufolge gibt es mindestens 44 Rudel mit etwa 400 Wölfen in Niedersachsen.
Wolfsichtungen