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05.11.2020 | 04:27 | Wolfsmanagement 

Wolfsproblematik nach wie vor ungelöst

Hannover - Die von SPD und CDU beabsichtigte Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht findet Zustimmung bei der Landwirtschaft und den Jägern, stößt bei Naturschützern und den Grünen aber auf Kritik.

Wölfe in Niedersachsen
Die wachsende Zahl von Wölfen in Niedersachsen macht Tierhaltern zunehmend zu schaffen. Die Regierungsfraktionen wollen den Wolf nun ins Jagdrecht aufnehmen. Das Echo auf diesen Schritt aber fällt geteilt aus. (c) chphotography86 - fotolia.com
Auf eine Aufnahme ins Jagdrecht habe das Landvolk seit Jahren hingewirkt, sagte Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers: «Neben dem Jagdrecht braucht es nun definierte Bestandsgrenzen, ab der Wölfe in größerer Stückzahl geschossen werden.» Nur so lasse sich die rasante Populationsentwicklung der Wölfe in Niedersachsen in einem für Weidetierhalter und Landbevölkerung erträglichen Maß halten.

Mit einer Aufnahme des Wolfes im Jagdrecht seien die Jäger die ersten Ansprechpartner bei Nutztierschäden und -rissen, sagte ein Sprecher der Landesjägerschaft. Allerdings bedeute eine Aufnahme ins Jagdrecht nicht, dass die Konflikte gelöst seien.

Auch wenn der Wolf dem Jagdrecht unterliege, werde es bei dem jetzigen Verfahren bleiben, wonach die Untere Naturschutzbehörden über eine Abschussgenehmigung entscheiden. Um Rechtssicherheit zu bekommen, müsse es eine Definition eines guten Erhaltungszustandes geben, und der Bund müsse den Ländern eigene Wolfsmanagementpläne und ein rechtssicheres Bestandsmanagement ermöglichen.

Auch der Naturschutzbund (Nabu) wies darauf hin, dass die Aufnahme des Wolfs im Jagdrecht nichts daran ändere, dass der Wolf nach EU-Recht weiterhin geschützt sei. Das Vorhaben von SPD und CDU sei daher nur «blinder Aktionismus», sagte Nabu-Landesvorsitzender Holger Buschmann. Für Weidetierhalter bedeute es auch keine Unterstützung - diese benötigten finanzielle Fördermittel für ihre Tierhaltung und Herdenschutzmaßnahmen. 

«CDU und SPD betreiben beim Wolf weiterhin planlosen Aktionismus», sagte der Grünen-Abgeordnete Christian Meyer. «Die jetzt vereinbarte Aufnahme des Wolfs ins niedersächsische Jagdgesetz ändert am bundesrechtlichen Schutzstatus des Wolfs nichts.» Auch der Seehund stehe im niedersächsischen Jagdrecht, sei aber weiter durch eine ganzjährige Schonzeit geschützt.

«Eine Jagd auf Wölfe bleibt verboten.» Die große Koalition streue den Tierhaltern Sand in die Augen. «Statt Abschussträumereien ist ein konsequenter Herdenschutz nötig. Ebenso ist die Weideprämie überfällig, und zwar auf Landesebene, um dieses Instrument schnell bereitzustellen.»

Bereits in der kommenden Woche wollen die Regierungsfraktionen ihren Antrag auf Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht in den Landtag einbringen. Außerdem soll die Regierung in dem Antrag darum gebeten werden, beim Bund darauf zu pochen, ein Wolfsmanagement nach französischem Vorbild zu ermöglichen. Dabei soll eine Untergrenze für die Wolfspopulation festgelegt werden.

Steigt die Zahl der Wölfe darüber hinaus, können Tiere abgeschossen werden. Inzwischen gibt es 35 Rudel mit insgesamt 300 bis 350 Wölfen in Niedersachsen, rund ein Dutzend der Tiere gelten als Problemwölfe, die beispielsweise auch Schutzzäune überspringen und Rinder und Pferde töten.

Am Montag wird die Landesregierung zudem ihr letztes grünes Licht für die neue Wolfsverordnung geben, die ebenfalls das Abschießen von Problemwölfen erleichtern soll, wie das Umweltministerium mitteilte.

Mit der Verordnung soll künftig nicht mehr eine auf jeden Einzelfall zugeschnittene Ausnahmegenehmigung nötig sein, sondern nach einem standardisierten Verfahren vorgegangen werden. Wenn ein Wolf die für eine bestimmte Region definierte Kategorie von Herdenschutz überwindet und Weidetiere angreift, ist damit nach festgelegten Kriterien die Grundbedingung für eine Ausnahme erfüllt. Die Hoffnung ist, dass Problemwölfe in der Praxis dann auch schneller abgeschossen werden als bisher.

Wolfsichtungen



dpa/lni
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