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08.01.2023 | 03:54 | Lieferkettengesetz 

Aldi Nord und Aldi Süd passen Sojafutterstrategie an

Bonn - Aldi Nord und Aldi Süd wollen ihre Sojafutterstrategie bei der Vermarktung von tierischen Produkten im Rahmen einer neuen Branchenlösung weiterentwickeln und reagieren damit auf eine Prüfung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes.

Futtermittel
(c) proplanta
Wie die BLE am vergangenen Mittwoch (4.1.) in Bonn erklärte, wurde das betreffende Verfahren am 23. Dezember 2022 eingestellt. Das deutsche Gesetz setzt die EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) um.

Die von der BLE beanstandeten Sojafuttermittelanforderungen von Aldi Nord und Aldi Süd konnten von Lieferanten erfüllt werden, indem sie im Auftrag beider Discounter und auf eigene Kosten „Credits“ zum Ausgleich für den Einsatz von nicht nachweislich entwaldungsfreiem Sojafutter erwarben. Bei den „Credits“ handelt es sich um Zertifikate, die bei verschiedenen Zertifizierungsstellen gekauft werden können.

Die Bundesanstalt prüfte das Vorgehen der Discounter unter dem Aspekt der „unspezifischen Kosten“ im Sinne des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes. Demnach könnten Käufer - in diesem Fall Aldi - mit ihren Lieferanten nicht vereinbaren, dass diese Kosten zu tragen hätten, die in keinem spezifischen Zusammenhang mit dem Verkauf der Agrar-, Fischerei- oder Lebensmittelerzeugnisse des Lieferanten stünden.

Die BLE rügte unter anderem, dass die Lieferanten keine direkte Gegenleistung für den Erwerb der „Credits“ erhielten. Die Eigenmarkenprodukte seien nicht entsprechend ausgezeichnet worden. Deshalb hätten die Verbraucher nicht erkennen können, ob bei der Erzeugung entwaldungsfreies oder durch den Erwerb von „Credits“ ausgeglichenes Sojafuttermittel eingesetzt worden sei.

Nach Einschätzung der Bonner Fachleute profitierten die Lieferanten in der Regel nicht von einem höheren Verkaufspreis, obwohl sie die Sojafuttermittelanforderungen erfüllten. Zudem hätten Aldi Nord und Aldi Süd die Produkte nicht beworben, so dass kein sonstiger verkaufsfördernder Effekt anzunehmen gewesen sei. Auch hätten die Lieferanten die Preise und die benötigten „Credits“ nicht sicher kalkulieren können.

Ferner sei zu befürchten gewesen, dass die Lieferanten die Erfüllung der Sojafutteranforderungen an die landwirtschaftlichen Erzeuger „weitergeben“, so die BLE. Der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling, begrüßte die „kritische“ Prüfung durch die BLE. „Wir erwarten, dass sich auch die anderen Handelshäuser an dieser Entscheidung orientieren. An einer praktikablen Branchenlösung für nachhaltige Importfuttermittel arbeitet der DBV konstruktiv mit“, betonte Hemmerling.
AgE
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