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13.09.2021 | 00:03 | Keine kartellrechtswidrigen Preisabsprachen 

Freispruch für Kölsch-Brauereien

Düsseldorf - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die nordrhein-westfälischen Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell vom Vorwurf der kartellrechtswidrigen Preisabsprachen freigesprochen.

Bierpreise
(c) proplanta
Die Richter konnten die angeblichen Bierpreisabsprachen nicht feststellen. Wie das Oberlandesgericht in der vergangenen Woche mitteilte, glaubten sich lediglich zwei von insgesamt 14 Zeugen an entsprechende Vorgänge zu erinnern.

Die Einlassungen seien jedoch zu vage und nicht fundiert genug gewesen, um eine Verurteilung wegen illegalen Verhaltens zu tragen. Bei einem der Betroffenen habe zudem nicht festgestellt werden können, dass er bei den angeblichen Preisabsprachen zugegen gewesen sei.

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Verantwortliche wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Mio Euro verhängt. Betroffen waren unter anderem die Braufirmen Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner. Nach Angaben des Bundeskartellamtes setzten die betroffenen Unternehmen damals mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Bieres ab.

Ein Verfahren um die Vorwürfe gegen Carlsberg läuft noch; gegen das jetzt ergangene Urteil zu den Vorwürfen gegen die Kölsch-Brauereien kann nach Angaben des Oberlandesgerichtes noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
AgE
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