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29.04.2021 | 04:29 | Backwaren 

Gerichtsstreit um Sonne als Brotmarke

München / Chemnitz - Wer darf sein Brot nach der Sonne benennen?

Brote
«Sonne» im Brot-Namen, Abmahnung im Briefkasten: Die Bäckereikette Hofpfisterei beansprucht das Wort für seine Backwaren - und zieht dafür regelmäßig vor Gericht. Im Markenstreit mit einem Markt aus Chemnitz scheint nun aber eine Einigung möglich. (c) proplanta
Im Gerichtsstreit um diese Frage zwischen der bayerischen Bäckereikette Hofpfisterei und einem Chemnitzer Bio-Markt scheint nach der mündlichen Verhandlung eine Einigung möglich. Wie eine Sprecherin des Landgerichts München am Mittwoch sagte, verhandeln die Streitparteien bezüglich eines Vergleichs. Details dazu waren am Mittwoch zunächst nicht zu erfahren.

Die Hofpfisterei hatte den Markt auf Unterlassung verklagt, weil dieser unter anderem einen «Sonnenlaib» im Sortiment hatte - obwohl das Münchner Unternehmen die Sonne vor Jahrzehnten als Brotmarke eingetragen hatte. Gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung des Münchner Landgerichts hatte der Chemnitzer Markt Widerspruch eingelegt. (Az. 3 HKO 1440/21)

Es ist nicht der erste gerichtliche Streit, den die Hofpfisterei wegen der «Sonne» ausgefochten hat. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurden allein beim Landgericht München I zu dieser Frage bislang mehr als 20 Verfahren abgeschlossen - mit unterschiedlichem Ausgang. Die Beklagten reichten dabei von kleinen Bäckereien bis zum großen Discounter Lidl. Neben der Klage gegen den Chemnitzer Bio-Markt sind nach Angaben des Gerichts dort noch drei weitere Verfahren mit ähnlichen Streitfragen anhängig.

Die Auffassung der Hofpfisterei ist klar: Verwenden andere Betriebe für ihre Backwaren «die planetarische Bezeichnung Sonne», verstoßen sie gegen das Markenrecht. Diese Marke habe sich das Unternehmen in Zusammenhang mit Brot und Backwaren schon vor mehr als 40 Jahren ins Register eintragen lassen. Die Hofpfisterei sei «verpflichtet», gegen alle bekannten Verstöße vorzugehen, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Sonst verfalle der Markenschutz. 

«Im schlimmsten Fall, wenn sich danach ein anderes Unternehmen die Markenrechte schützen lässt, dürfte dann die Hofpfisterei ihr eigenes Brot nicht mehr «Sonne» nennen», sagte der Sprecher. Dass die Münchner Firma die Rechte an dem Markennamen besitze, hätten Gerichte «regelmäßig und wiederholt bestätigt».

Die Hofpfisterei sei zwar «prinzipiell bemüht, alle Verstöße gegen ihr Markenrecht ohne Gerichte zu regeln», heißt es vonseiten der Firma. Doch die «Sonne» sei das beliebteste Bauernbrot im Sortiment. Wenn andere Bäcker nicht sorgfältig genug prüften, ob sie den Namen verwenden dürften, greife man zu rechtlichen Mitteln.

Dieses Verhalten könne man der Hofpfisterei aus juristischer Sicht nicht zum Vorwurf machen, sagt der Geschäftsführer des Landes-Innungsverbandes für das bayerische Bäckerhandwerk, Stephan Kopp. «Es steht uns nicht zu, das Ob oder Wie zu kommentieren, wenn dies den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.» Die Landes-Innung empfehle ihren Mitgliedern aber seit Jahren, bei ihren Produktnamen grundsätzlich auf das Wort «Sonne» zu verzichten.

Der Betreiber des beklagten Chemnitzer Bio-Markt wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren äußern. Sollten sich Hofpfisterei und der Chemnitzer Bio-Markt nicht im Rahmen eines Vergleichs einigen, muss das Münchner Landgericht in der Frage entscheiden. Als Termin für eine Urteilsverkündung wurde laut einer Sprecherin der 21. Mai (11.00 Uhr) festgelegt. 
dpa
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